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POL-REK: 87-Jährige Frau in ihrer Wohnung beklaut - Frechen

Frechen (ots)

Opfer eines dreisten Trickdiebstahls wurde am vergangenen Freitagvormittag (18. März) eine 87-jährige Frau. Ein vermeintlicher Handwerker verschaffte sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung.

Um 11.30 Uhr klingelte es an der Wohnungstür im Mehrfamilienhaus auf der Breite Straße. Die 87-Jährige öffnete die Tür. Ihr stand ein Mann in typischer Handwerkerkleidung gegenüber. Er schildert, dass er aufgrund eines Schadens im Keller des Hauses nach ihren Wasserhähnen im Badezimmer schauen müsse. Obwohl die Dame den Mann zunächst nicht in ihre Wohnung lassen wollte, gab sie schließlich doch nach. Gemeinsam ging man ins Badezimmer und überprüfte die Wasserhähne. Anschließend verabschiedete sich der Mann. Kurz darauf stellte die 87-Jährige fest, dass aus dem Schlafzimmer eine schwarze Schmuckkassette mit Schmuckstücken fehlte. Offensichtlich gelang ein zweiter Täter unbemerkt in die Wohnung, während der erste die Frau im Badzimmer beschäftigte.

Der vermeintliche Handwerker ist circa 50 Jahre alt, 170 Zentimeter groß und korpulent. Er hat dunkle Haare, eine helle Haut und trug typische Handwerkerkleidung.

Zeugen, die am Freitagvormittag auf der Breite Straße verdächtige Beobachtungen gemacht haben, oder Hinweise zur Identität der Täter geben können, werden gebeten, sich mit dem Regionalkommissariat Kerpen in Verbindung zu setzen, Telefon: 02233-520.

Präventionshinweise:

Sehen Sie sich Ihren Besuch an der Wohnungstür zuerst durch einen Türspion an.

Lassen Sie fremde Personen nicht sofort in Ihre Wohnung. Legen Sie einen Sperrbügel oder eine Sicherungskette vor, bevor Sie die Tür öffnen.

Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.

Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.

Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.

Verlangen Sie von Fremden, z.B. Amtspersonen, Handwerkerinnen und Handwerkern, oder Vertretern den Dienst- bzw. Personalausweis. Vergleichen Sie das Passbild mit der Person.

Bei Handwerkerinnen und Handwerkern verlangen Sie auch den Arbeitsauftrag. Rufen Sie im Zweifelsfall die Firma oder Dienststelle an und beziehen Sie einen Nachbarn ein.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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