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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Überraschte Einbrecher flüchteten

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Vier vollendete und zwei versuchte Einbrüche wurden am Dienstag (14. Dezember) gemeldet.

In Brühl sah um 17.10 Uhr die Bewohnerin eines Reihenhauses an der Römerstraße von ihrer Küche aus in den Garten. Sie bemerkte vier Männer, die sich von dort dem Haus näherten. Als sie die Männer fragte, was sie im Garten machen, flüchteten sie. Sie verließen das Grundstück durch einen von ihnen durchschnittenen Maschendrahtzaun auf den Garagenhof Merricher Straße. Reifenspuren lassen vermuten, dass sie von dort mit einem Fahrzeug davon fuhren. In Bergheim wurden um 17.40 Uhr zwei Einbrecher auf dem Flachdach eines Hauses an der Straße Im Park bemerkt. Sie wollten ein von dort erreichbares Fenster aufhebeln. Vorher hatten sie vergeblich versucht, die mit Zusatzsicherungen versehenen Haus- und Terrassentür aufzuhebeln. Die Ansprache des Zeugen führte dazu, dass sie vom Dach kletterten und in einem hellen Fahrzeug, vermutlich Fiat Punto, flüchteten. Sie sind Anfang 20 Jahre alt und sprachen Deutsch. In Bergheim gelangten tagsüber Täter auf unbekannte Weise in eine im siebten Stock gelegene Wohnung eines Mehrfamilienhaus an der Albrecht-Dürer-Straße. Es fehlen Bargeld und Elektrogeräte. In Erftstadt hebelten Unbekannte die Terrassentür eines Reihenhauses an der Kolberger Straße auf. Die Bewohner waren in der Zeit von 15.00 Uhr bis 00.15 Uhr außer Haus. Aus dem durchwühlten Haus fehlen Schmuck und Elektrogeräte. In Hürth ging um19.30 Uhr die mit einem Bewegungsmelder geschaltete Außenbeleuchtung des Gartens eines Einfamilienhauses in der Nibelungenstraße an. Eine Bewohnerin, die sich im Haus aufhielt und kein Licht an hatte, dachte sich nichts dabei. Sie bemerkte erst um 20.00 Uhr beim Betreten ihres Gartens Spuren im Schnee. Es war beim Einbruchsversuch geblieben. Auch in Kerpen scheiterte der Versuch, die Terrassentür eines Reihenhauses in der Kolpingstraße vormittags aufzuhebeln.

Täterhinweise erbittet das Kriminalkommissariat 31 unter der Telefonnummer 02233/520.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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