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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Wohnungseinbrüche

Bergheim und Kerpen (ots)

In Kerpen auf der Antwerpener Straße wurde in der Zeit von Dienstag (01. September, 17:00 Uhr) auf Donnerstag (03. September, 12:30 Uhr) in ein freistehendes Einfamilienhaus eingebrochen.

Unbekannte Täter griffen durch ein gekipptes Schlafzimmerfenster, öffneten das Nachbarfenster und stiegen so in das Haus ein. Alle Räumlichkeiten wurden durchsucht. Entwendet wurde Schmuck aus einer Schmuckschatulle.

In Bergheim auf der Bedburger Straße wurde am Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 21:00 Uhr in ein freistehendes Einfamilienhaus eingebrochen. In der rückwärtigen Kellertüre wurde eine Glasscheibe eingeschlagen. Die Täter konnten durch den von innen steckenden Schlüssel die Tür aufschließen. Alle Schränke und Schubladen wurden durch die Täter durchwühlt. Angaben über entwendete Gegenstände können nicht gemacht werden. Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist. Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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