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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Dumm gelaufen! Dem Anzeigenerstatter wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.

Frechen (ots)

Geirrt hatten sich zwei Brüder (25 und 23) und ein
25-jähriger Freund über die örtlichen Tätigkeitsbereiche der Polizei.
Sie wollten einen PKW-Diebstahl vortäuschen.
Wenn man einem der Brüder Glauben schenken darf, nahm am Donnerstag 
(18. Oktober) gegen 18.00 Uhr die Geschichte ihren verhängnisvollen 
Lauf. Mit dem nicht zugelassenen
PKW des älteren Bruders (25) fuhr man von Frechen nach Hürth-Gleuel, 
um auf dem Friedhofsparkplatz  alkoholische Getränke zu sich zu 
nehmen. Dorthin führte Kommissar Zufall in der Nacht (Freitag, 19. 
Oktober) um 03.05 Uhr eine Frechener Streifenwagenbesatzung. Die 
Beamten waren zu einer Fahndung in einer Einbruchsstraftat in 
Hürth-Gleuel eingesetzt worden. Bei der Überprüfung der Zecher wurde 
zwar festgestellt, dass diese nicht für den Einbruch in Frage kamen. 
Es wurde aber auch nach dem Eigentümer des PKW gefragt, in dem die 
Drei saßen. Der ältere Bruder gab bereitwillig Auskunft und darüber 
hinaus an, dass er seine Begleiter sicher nach Hause bringen werde. 
Wie spätere Ermittlungen ergaben, ist es ihm nicht gelungen. Der 
jüngere Bruder gab an, dass der 25-Jährige wegen überhöhter 
Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht habe. Die Polizei 
fand den PKW in der Straße  Schallmauer  Weg. Der Wagen war nach 
rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte den Zaun einer 
Pferdekoppel durchbrochen. 
In ihrer Wohnung in Frechen angekommen beschlossen die Drei  um 04. 
30 Uhr den Diebstahl des PKW vorzutäuschen. Sie vermuteten, dass die 
Frechener Polizei von dem Vorfall in Hürth-Gleuel nichts wisse. Zu 
der Wohnung wurde genau die Streifenwagenbesatzung  entsendet, die 
die Drei in Gleuel 90 Minuten vorher kontrolliert hatte. Dennoch 
erkannte keiner von ihnen die Beamten wieder und so gaben sie in der 
ersten Version des Pkw-Diebstahls an, der PKW sei im Zeitraum der 
letzten 14 Stunden gestohlen worden. Auch nach ausdrücklicher 
Belehrung zur Wahrheitsverpflichtung wiederholten alle Drei diese 
Version. 
Danach trennten die Beamten die Männer. Nach nochmaliger 
eindringlicher Belehrung gab nun der jüngere Bruder die glaubhaftere 
Version des Ablaufs der vergangenen Stunden zu. Da der 25-jährige 
PKW-Besitzer unter Alkoholeinwirkung stand ( 1,2 Promille) wurde sein
Führerschein sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn 
wird nun wegen Vortäuschen einer Straftat, Gefährdung des 
Straßenverkehrs, Fahren ohne Versicherungsschutz und Unfallflucht 
ermittelt. Gegen den  25-jährigen Freund und den 23-jährigen Bruder 
wird ein Strafverfahren  wegen  Vortäuschen einer Straftat 
eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: dez3.bm@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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