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ver.di-Medien-Info: Berufliche Pflegeausbildung darf gegenüber dem Studium nicht abgewertet werden - Assistenzausbildung muss mindestens zweijährig sein

Ver.di: Berufliche Pflegeausbildung darf gegenüber dem Studium nicht

abgewertet werden - Assistenzausbildung muss mindestens zweijährig sein

Vor der morgigen ersten Lesung der Gesetze zur Pflegefachassistenzausbildung und zur Befugniserweiterung von Pflegefachpersonen im Bundestag begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) grundsätzlich deren Ziele, fordert zugleich aber wesentliche Nachbesserungen. „Die Kompetenzen der Pflege zu erweitern, ist überfällig. Dabei dürfen die beruflich ausgebildeten Pflegefachpersonen gegenüber den hochschulisch qualifizierten jedoch nicht abgewertet werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Richtig ist auch, den derzeitigen Flickenteppich landesrechtlicher Regelungen durch eine bundesweit einheitliche Assistenzausbildung abzulösen. Diese muss allerdings auf mindestens zwei Jahre angelegt sein, damit die nötigen Kompetenzen erworben werden können.“

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung geht bislang von einer 18-monatigen Ausbildungsdauer aus. „Wer dabei unterstützt, Menschen zu pflegen, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Angesichts steigender Anforderungen in der pflegerischen Versorgung braucht es so viel Fachlichkeit wie möglich. Eine Ausbildung von zwei Jahren ist dafür das Mindeste“, betonte Bühler. Außerdem müsse die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson systematisch gefördert werden. Mit der Pflegeassistenzausbildung sollte auch ein mittlerer Schulabschluss erworben werden können, um den Absolventinnen und Absolventen weitere berufliche Perspektiven zu eröffnen. Bühler forderte zudem, eine hohe Ausbildungsqualität sicherzustellen, besonders durch eine gute und umfangreiche Praxisanleitung.

Die Gewerkschafterin begrüßte die Klarstellung, dass Pflegefachpersonen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen eigenverantwortlich Heilkunde ausüben dürfen. „Pflegefachpersonen brauchen mehr Entscheidungskompetenzen – richtig so. Doch das muss gleichermaßen für beruflich und hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen gelten.“ Sie kritisierte, dass die zur Heilkundeausübung notwendigen Kompetenzen in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz regelhaft nur in der hochschulischen Pflegeausbildung erworben werden. „Es gibt keinen fachlichen oder sachlichen Grund, diese Kompetenzen nicht auch in der beruflichen Pflegeausbildung zu vermitteln. Wir brauchen eine Stärkung, keine Spaltung der Pflege. Der Bundestag muss hier nachbessern“, erklärte Bühler.

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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