Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
UN-Resolution zur Westsahara: Selbstbestimmung bleibt auf der Strecke
Zum Abschluss der bundesweiten Aktionswochen Westsahara erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an den 50. Jahrestag des völkerrechtlich nicht anerkannten Madrider Abkommens vom 14. November 1975 – einen der Ausgangspunkte der bis heute andauernden Besatzung der Westsahara durch Marokko. Zugleich übt die GfbV scharfe Kritik an der jüngsten Resolution des UN-Sicherheitsrats, die zwar das Mandat der Friedensmission MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’Organisation d’un Référendum au Sahara Occidental) verlängert, jedoch keinen Fortschritt in Richtung eines freien Referendums bringt.
„Seit fünf Jahrzehnten warten die Sahrauis darauf, ihr unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung endlich auszuüben“, erklärte Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Der Sicherheitsrat hat eine weitere Gelegenheit verpasst, seiner Verantwortung gerecht zu werden und ein klares Signal für ein Referendum zu setzen. Stattdessen wird der Status quo verlängert und die völkerrechtswidrige Besatzung weiter zementiert.“
Die am 31. Oktober verabschiedete Resolution bekräftigt zwar das Prinzip der Selbstbestimmung, bleibt aber in ihrer Umsetzung unverbindlich. Die sahrauische Befreiungsbewegung Frente Polisario, die das Volk der Westsahara vertritt, reagierte entsprechend zurückhaltend. Sie warnte, dass der Text in Teilen eine gefährliche Abkehr von früheren Grundsätzen erkennen lasse und den politischen Stillstand weiter verfestige.
Elf der fünfzehn Ratsmitglieder stimmten der Resolution zu; Russland, China und Pakistan enthielten sich, um eine Auflösung des MINURSO-Mandats zu verhindern, den Text jedoch nicht mitzutragen. Algerien nahm nicht an der Abstimmung teil, weil sie erneut verdeutliche, dass sich mehrere Vetomächte im Sicherheitsrat nicht mehr an die Grundprinzipien der Vereinten Nationen gebunden fühlten.
Die GfbV fordert von der internationalen Gemeinschaft, insbesondere von der Europäischen Union und der Bundesregierung, endlich eine konsequente Haltung einzunehmen. Dazu gehört die Beendigung aller Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko, die das Territorium der Westsahara einschließen sowie ein Ende der Ressourcenausbeutung in den besetzten Gebieten. Europäische Unternehmen müssen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. Zudem müssen sich Deutschland und Europa für die Vorbereitung eines freien und fairen Referendums unter Aufsicht der Vereinten Nationen einsetzen.
„Die UN dürfen die unhaltbare Besatzung nicht einfach weiter verwalten“, so Mahler. „Fünfzig Jahre nach dem Madrider Abkommen braucht es endlich eine politische Lösung, die dem Völkerrecht entspricht. Diese Lösung heißt Selbstbestimmung, nicht Autonomie unter marokkanischer Kontrolle.“
Sie erreichen Laura Mahler unter l.mahler@gfbv.de oder 03051 / 695825-3.
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