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Fünf Impulse für eine gelingende Energiewende – vom Wissen zum Handeln

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Fünf Impulse für eine gelingende Energiewende – vom Wissen zum Handeln

  • Gesellschaftsvertrag 2045, um Klimaziele zu erreichen
  • Klare politische Entscheidungen und mehr staatliche Mittel erforderlich

Das Essener Energieunternehmen E.ON hat am Donnerstag in Berlin „Fünf Impulse” für eine gelingende Energiewende vorgestellt. Sie sind das Ergebnis einer Reihe von Diskussionsveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, die E.ON als Gastgeber seit Februar 2023 ermöglicht hat. Eingebracht haben sich unter anderem Joschka Fischer, Felix Matthes und Matthias Machnig.

Diskutiert wurden energiepolitische, aber auch gesellschaftliche Themen, die der Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise aufgeworfen haben. Schwerpunkt der Diskussionen waren Fragen der Energiesicherheit und -unabhängigkeit, des Energiemarktdesigns und der Bezahlbarkeit von Energie sowie zur Rolle des Staates. Ziel der teils kontrovers ausgetragenen Diskussionsrunden war eine energiepolitische „Charta“, die nun in dem Grundsatzpapier „Fünf Impulse“ für die Energie der Zukunft zusammengetragen wurden.*)

E.ON CEO Leonhard Birnbaum: „Die Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung darf nicht verloren gehen. Eine Pause bei der Energiewende dürfen wir uns nicht leisten, denn auch der Klimawandel macht keine Pause. Mit den E.ON-Spitzengesprächen geben wir der öffentlichen Debatte ein starkes, breit mitgetragenes Fundament.“

Maja Göpel: „Aktuell scheint die zukunftsorientierte Verständigungsbereitschaft zwischen politischen Parteien an einem historischen Tiefpunkt angelangt. Daher ist es umso wichtiger, dass gesellschaftliche Akteure und Akteurinnen Verantwortung übernehmen und konstruktive Dialogräume zu den Herausforderungen und Chancen der sozialökologischen Transformation anbieten.“

Die „Fünf Impulse“ für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende in Kürze:

1. Der Anspruch, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, erfordert ein agiles energiewir tschaftliches Zieldreieck.

Die Idee eines perfekt gleichseitigen energiewirtschaftlichen Dreiecks – zielend auf Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – entspricht einer idealisierten Betrachtungsweise und muss einer dynamischen Sichtweise weichen. Dies beinhaltet temporäre Verzerrungen, wenn veränderte politische Kontexte, vor allem auch geopolitische Verwerfungen zu einer (zeitweisen) Neupriorisierung führen. Dabei darf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gleichwohl nicht aus dem Fokus geraten.

2. Ein resilientes Energiesystem braucht Diversifizierung, Anpassungsfähigkeit und Nachhaltigkeit.

Ein Energiesystem, das gegenüber Krisen und externen geopolitischen Verwerfungen möglichst resilient ist, ist Grundvoraussetzung für das Erreichen von Klimaneutralität. Resilienzkriterien sind dabei die Diversifizierung der Beschaffung von Rohstoffen und Technologien, Anpassungsfähigkeit, um bei unvorhersehbaren Änderungen kurzfristig den Transformationspfad bis 2045 anzupassen sowie Nachhaltigkeit, welche zu einer höheren Akzeptanz der Energiewende führt und Abhängigkeiten von fossilen Importen verringert.

3. Defizite im Marktdesign müssen behoben werden; dabei muss der Energy Only Markt (EOM) durch staatliche Flanken intelligent ergänzt werden.

Europa braucht kurzfristig ein neues Marktdesign, das die energiewirtschaftliche Dynamik der kommenden Jahre abbildet und Planungssicherheit für alle Akteure bietet. Hierzu zählen Anreize für eine effiziente Bereitstellung von Erzeugungs- und Flexibilitätskapazitäten, die wirtschaftlich fair und regional sinnvoll sind.

4. In der Transformationsphase braucht die Energiewende mehr staatliche Mittel und klare Entscheidungen zu Abwägungs- und Verteilungsfragen.

Das politische Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist bei gleichzeitig gesicherter Versorgung und Bezahlbarkeit über den Markt allein nicht erreichbar. Daher muss der Staat Rahmenbedingungen setzen, damit der Übergang in eine klimaneutrale, wettbewerbsfähige und sozial ausgewogene Volkswirtschaft gelingt. In diesem Zielbild soll ein freier Wettbewerb die Effizienz der Märkte wieder verstärkt ermöglichen. Ungeachtet dessen sind massive Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig, die der Staat anreizen und hebeln kann, aber auch selbst mittragen muss. Hierzu muss der Energiewende als „Investition in die Zukunft“ ein größeres Budget zukommen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von April 2021 ist hier richtungsweisend, indem er Klimaschutz eine freiheitssichernde Wirkung für künftige Generationen zugesprochen hat.

5. Vom Wissen zum Handeln – wir brauchen einen Gesellschaftsvertrag 2045.

Um das Ziel der Klimaneutralität in 2045 zu erreichen, braucht Deutschland einen allgemeinen und über Jahrzehnte tragbaren Konsens über alle demokratischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen hinweg. Hierzu kann ein Gesellschaftsvertrag 2045 dienen. Es benötigt einen im Konsens neutral moderierten Prozess, der diesen ausgestaltet, erklärt und die Schritte der Umsetzung beschreibt. Dabei gilt es, schnell zu handeln: Die Parteien der politischen Mitte – im weitesten Sinne – sollten sich verpflichtet fühlen, diesen Vertrag als Grundkonsens zu schließen, bevor die Energiewende gänzlich in das rhetorische Kreuzfeuer populistischer Parteien gerät.

*) „Die „Fünf Impulse“ sind Ergebnis der vorangegangenen Diskussionen und bilden ausdrücklich keine E.ON-Position ab. Sie sollen die gesellschaftliche Debatte über die Gestaltung der Energiewelt von Morgen anschieben.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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