Verbraucher fordern Insolvenzschutz beim Wohnungskauf
Die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Projektentwicklern ist seit 2023 massiv gestiegen. Über 1.230 Unternehmen haben in den letzten drei Jahren Insolvenz angemeldet – das sind rund 20 bis 25 Prozent der Branche. Für Verbraucher:innen bedeutet dies ein enormes Risiko, wenn sie eine neue Wohnung direkt vom Bauträger erwerben. Denn eine wirksame gesetzliche Absicherung gegen dieses Insolvenzrisiko existiert bislang nicht.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) zeigt: Für 74,8 Prozent der Befragten wäre eine gesetzliche Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf wichtig oder sehr wichtig. Nur 12,5 Prozent halten sie für unwichtig, weitere 12,7 Prozent sind unentschlossen. „Das klare Votum der Verbraucher:innen unterstreicht das hohe Bedürfnis nach Sicherheit und Vertrauen beim Immobilienkauf“, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. „Die Bundesregierung muss hier endlich handeln und darf die Käufer:innen nicht länger im Regen stehen lassen.“
Die Folgen der fehlenden Absicherung sind für Betroffene dramatisch. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sind bereits geleistete Abschlagszahlungen oft verloren. Selbst wenn die Immobilie mit einem anderen Unternehmen fertiggestellt werden kann, müssen Käufer:innen zusätzlich nachinvestieren. Im schlimmsten Fall bleibt ihnen lediglich ein unfertiges Bauprojekt – eine Bauruine, die nie bezogen werden kann.
Zwar hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie das Problem erkannt hat und prüfen will, wie die Schutzlücke geschlossen werden kann. Doch bei einer Prüfung darf es nicht bleiben. „Drei Viertel der möglichen Wohnungskäufer:innen wünschen sich Schutzmechanismen gegen das Insolvenzrisiko – dieses Signal ist eindeutig“, betont Stange. „Die fehlende Insolvenzabsicherung stürzt jedes Jahr viele Erwerber:innen in den finanziellen Ruin. Diese Verbraucherschutzlücke muss endlich geschlossen werden.“
Der Bauherren-Schutzbund schlägt dafür ein Wahlrecht vor: Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5 Prozent des Gesamtpreises erst bei Abnahme fällig. Oder Käufer:innen zahlen wie bisher Abschläge nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), erhalten dafür aber eine gesetzlich geregelte Rückabwicklungssicherheit für den Fall der Insolvenz. Zusätzlich muss den Käufer:innen das Recht eingeräumt werden, sich analog zum Mietrecht im Insolvenzfall vom Vertrag lösen zu können.
„Die Politik hat es selbst in der Hand, mit klaren gesetzlichen Vorgaben das Vertrauen in den Wohnungsbau zu stärken“, fasst Stange zusammen. „Die Vorschläge liegen längst auf dem Tisch, jetzt braucht es nur noch den politischen Willen, sie umzusetzen.“
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz