"Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig
München (ots) - Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt ...