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Europäisches Tabakwerbeverbot unter Beschuss
VDZ begrüßt Klagen gegen Brüsseler Richtlinie

Berlin (ots)

Sehr zufrieden hat sich der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) über die von der Bundesregierung vor dem
Europäischen Gerichtshof angestrengte Klage gegen die zweite
EG-Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung geäußert. Die Klage
Deutschlands war in der vergangenen Woche in Luxemburg eingereicht
worden. Die erste Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung hatte der
EuGH in einem Aufsehen erregenden Urteil im Jahre 2000 aufgehoben.
"Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung
wahrgemacht hat und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union verteidigt. Damit schützt sie gleichzeitig die
Freiheit der Werbung. Es kann nicht hingenommen werden, dass für ein
völlig legal hergestelltes und vertriebenes Produkt zukünftig nicht
mehr geworben werden darf", erklärte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang
Fürstner in Berlin. Die Klageaussichten beurteilt man beim VDZ als
gut. "Bei der Vorbereitung und Gestaltung ihres neuen Werbeverbotes
sind der Europäischen Kommission schwere Fehler unterlaufen", sagte
VDZ-Fachbereichsleiter Arthur Waldenberger. Der Verband hatte zuvor
auf Bitten der Bundesregierung nachgewiesen, dass nur rund 1 Prozent
aller in Deutschland gedruckten Magazine ins EU-Ausland vertrieben
werden. Es sei unverständlich, wie die Europäische Kommission aus
dieser Tatsache eine Kompetenz Brüssels zur Regelung von Tabakwerbung
in Printmedien "im Binnenmarkt" herleiten wolle, erklärte der VDZ.
Auch die zweite Tabakwerbe-Verbotsrichtlinie sei lediglich eine als
Binnenmarktförderung getarnte gesundheitspolitische Maßnahme. Für
Fragen der Gesundheitspolitik sind aber laut EG-Vertrag die
Mitgliedstaaten der Union zuständig.
Ebenfalls in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass das
Leipziger Stadtmagazin "Kreuzer" und die Nürburgring GmbH vor dem
Europäischen Gericht erster Instanz ebenfalls Klage gegen die
Tabakwerbe-Verbotsrichtlinie erhoben haben. "Wir unterstützen es
nachdrücklich, dass sich eine kleine, regional vertriebene
Zeitschrift gegen eine scheinbar übermächtige europäische Bürokratie
zur Wehr setzt", hieß es beim VDZ. Das von der
EG-Gesundheitskommissar David Byrne ohne Rücksicht auf die
Pressefreiheit betriebene totale Werbeverbot gefährde die Existenz
vieler kleinerer, unabhängiger Zeitschriften in Deutschland. Der
Verband hoffe, dass auch die Richter in Luxemburg diesen
unverhältnismäßigen Angriff auf die Pressevielfalt nicht gutheißen
würden.
VDZ-Pressekontakt:
Veronika Nickel, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Haus der 
Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, Telefon / Fax: (030) 72 62 
98-160 / -161, e-Mail:  v.nickel@vdz.de, www.vdz.de

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