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Vergütungen: EU hebelt deutsches Aktiengesetz aus

München (ots)

Die Europäische Union will die Befugnisse von Aktionären stärken. Künftig soll die Hauptversammlung verbindliche Regeln zur Vergütung von Vorständen in börsennotierten Unternehmen beschließen. Damit befinden sich die EU-Pläne im Widerspruch zu deutschem Recht, wonach die Vergütung von Vorständen derzeit durch die Aufsichtsräte festgelegt wird (§87 AktG). Viele Unternehmen rechnen damit, dass der Druck auf den Aufsichtsrat weiter steigt und die Suche nach qualifizierten Kandidaten dadurch erschwert wird. Das ist ein Ergebnis des "HV-Management Seminars 2014". Auf Einladung von Computershare Deutschland nahmen unter vielen anderen 13 im DAX-30 gelistete Unternehmen teil.

Ziel der EU-Kommission ist eine stärkere Verankerung des Leistungsprinzips in den Vergütungsrichtlinien der Unternehmen. Bislang liegt die endgültige Entscheidung über die Bezugshöhen allein beim Aufsichtsrat. Abstimmungen auf Hauptversammlungen haben keine bindende Wirkung. Das soll sich nach dem Willen der EU ändern. Künftig sollen die Aktionäre das letzte Wort beim Thema Vergütungen bekommen. Viele Unternehmen müssen sich daher auf einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand im Vorfeld von Aktionärsversammlungen einstellen. "Durch die neue Regelung zwingt der Gesetzgeber Vorstand, Aufsichtsrat und Versammlungsleitung im Vorfeld von Aktionärsversammlungen zu einer intensiven Abstimmung, um alle Eventualitäten bei der bevorstehenden Vergütungsentscheidung zu berücksichtigen", sagt Thomas Licharz, Managing Director Issuer Services bei Computershare.

Viele Unternehmen zweifeln daran, ob sich die neue Regelung im Sinne der Aktionäre tatsächlich auszahlt. Dazu Licharz: "Eine verbindliche HV-Entscheidung zur Vorstandsvergütung schafft neue Rechtfertigungszwänge und macht die Unternehmensführung unflexibler. Die geplante EU-Richtlinie lässt beispielsweise offen, was bei personellen Veränderungen oder neuen Ressortzuschnitten im Vorstand passiert. Wenn das beschlossene Vergütungsmodell darauf keine Antwort parat hat, müsste eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden oder die Entscheidung bis zum nächsten Termin vertagt werden."

In der Diskussion haben die teilnehmenden HV-Experten auch auf ein völlig neues Risiko hingewiesen, wenn es zu einer Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie in der geplanten Form kommt. Es bleibe beispielsweise offen, wie zu verfahren ist, falls die Hauptversammlung zu keinem Beschluss über die Vergütung von Vorständen kommt. Wie sensibel dieses Thema ist, zeigt exemplarisch die kontroverse Hauptversammlung der Deutschen Bank 2010: Der Vergütungsplan erhielt nur 58 Prozent Zustimmung. Bei Heidelberger Cement ist die entsprechende Vorlage mit 54 Prozent Nein-Stimmen im gleichen Jahr sogar durchgefallen. "Ein paar Ablehnungen zu viel und plötzlich stehen Firmen ohne eine Vergütungsentscheidung für Vorstände da", warnt Licharz.

Vor diesem Hintergrund befürchten viele Unternehmen, geeignete Kandidaten noch schwerer für ein Aufsichtsratsmandat finden zu können. "In der aktuellen Debatte um angemessene Vergütungen stehen Mandatsträger in Kontrollgremien teilweise selbst im Scheinwerferlicht", sagt Experte Licharz. "Gleichzeitig verlagert sich seit Beginn der Finanzkrise vor sechs Jahren immer mehr Verantwortung auf den Aufsichtsrat. Die Mandatsträger sind aktuell beispielsweise besonders gefragt, wenn es um die Sicherheit von wirtschaftlichen Prognosen geht. Inzwischen beantworten Aufsichtsräte von DAX-Konzernen nahezu jede zweite Frage auf einer Hauptversammlung."

In Deutschland organisiert Computershare jährlich 300 Hauptversammlungen jeder Größenordnung und führt im Kundenauftrag den gesamten Prozess, von der Anmeldung bis zur Dividendenausschüttung, durch. International führt das Unternehmen 125 Millionen Depots in elektronischen Aktienregistern.

Über Computershare (CPU)

Computershare (ASX:CPU) ist ein globaler Marktführer für die Verwaltung von Aktienregistern und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie für die Aktivierung von Depotstimmrechten ("Proxy Solicitation") und bietet stakeholderorientierte Kommunikationskonzepte an.

In ausgewählten Märkten hat sich Computershare darüber hinaus auf Treuhänderlösungen für Emittenten und die technische Insolvenzadministration spezialisiert. Das Unternehmen verwaltet steuerliche Vergünstigungspläne für Mitarbeiter ("Tax Voucher Services") und bietet zudem eine große Auswahl weiterer spezieller Finanz- und Governancedienstleistungen an.

Seit der Gründung 1978 hat sich Computershare als Experte für die Verarbeitung hochvolumiger Transaktionsdaten und die damit verbundene Abwicklung des Zahlungsverkehrs etabliert. Das Know-how zur Aktivierung und Bindung von Stakeholdern wird von weltweit führenden Unternehmen, Verbänden und andere Institutionen genutzt, um die Beziehungen zu ihren Investoren, Angestellten, Gläubigern, Mitgliedern und Kunden zu optimieren.

Computershare ist mit über 15.000 Angestellten weltweit in allen großen Finanzmärkten vertreten.

Für weitere Informationen besuchen Sie www.computershare.de

Pressekontakt:

Christine Anger, Manager Marketing and Communications,
Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
T.+49 89 30903-245, E-Mail: christine.anger@computershare.de

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