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Geis/Röttgen: Rot-Grün verhindert Neuordnung der Rechtsanwaltsgebühren

Berlin (ots)

Zur Vertagung der Gesetzentwürfe zur Neuordnung der
Rechtsanwaltsvergütung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
am 03. Juli 2002 durch die rot-grüne Koalition erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Norbert Röttgen
MdB:
Die rot-grüne Koalition hat mit der Vertagung der Gesetzentwürfe
der Neuordnung der Rechtsanwaltsvergütung im Rechtsausschuss die
erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren verhindert.
Es ist nun nicht mehr möglich, das Gesetzesvorhaben vor Ende der
Wahlperiode noch im Parlament abschließend zu beraten. Damit wird es
hinfällig. Die rot-grüne Koalition ist ihrer Verantwortung für ein
funktionierendes Rechtssystem, wozu auch die Rechtsanwälte gehören,
nicht gerecht geworden. Sie hat zudem das Versprechen der
Bundesjustizministerin gebrochen, noch in dieser Wahlperiode zu einer
Neuordnung der Rechtsanwaltsvergütung zu kommen.
Die Union wird in der nächsten Wahlperiode die Neuordnung der
Rechtsanwaltsvergütung mit Vorrang betreiben. Nach mehr als acht
Jahren ist eine Anpassung der Gebühren mehr als geboten.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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