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Bundestagswahl 2021: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln steht fest

Wiesbaden (ots)

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten auf den Stimmzetteln innerhalb der Länder bei der Bundestagswahl 2021 (gem. § 30 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) steht fest. In jedem der 299 Wahlkreise treten unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten an. Für jeden Wahlkreis werden daher eigene Stimmzettel gedruckt.

Auf dem Stimmzettel werden in der linken Spalte - für die Wahl mit der Erststimme - die Direktkandidatinnen und -kandidaten, in der rechten Spalte - für die Wahl mit der Zweitstimme - die Landeslisten der Parteien aufgeführt. Die Reihenfolge ist zunächst nach den Parteien bestimmt, die mit Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2017 in dem jeweiligen Land erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Somit ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln innerhalb jedes Landes einheitlich.

Bei der Bundestagswahl 2021 nimmt die CDU in dreizehn Ländern den Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland), in Bremen steht die SPD an erster Stelle, in Sachsen die AfD und in Bayern die CSU.

Den Listenplatz 2 belegen in neun Ländern die SPD (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern die AfD (in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und in Thüringen), in zwei Ländern die CDU (in Bremen und in Sachsen) und DIE LINKE in Berlin.

Auf dem Listenplatz 3 stehen in sechs Ländern DIE LINKE (in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland), jeweils in drei Ländern die AfD (in Hessen, Rheinland-Pfalz und in Bayern) und die FDP (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen), jeweils in zwei Ländern die SPD (in Brandenburg und in Berlin) und die GRÜNEN (in Hamburg und in Baden-Württemberg).

Den Listenplatz 4 haben in jeweils vier Ländern die SPD (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) sowie die FDP (Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) inne, in jeweils drei Ländern die AfD (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) und die GRÜNEN (Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin) und in zwei Ländern DIE LINKE (Hamburg und Brandenburg).

Den Listenplatz 5 belegen in sieben Ländern die FDP (in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) in fünf Ländern die GRÜNEN (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern) und in vier Ländern die AfD (Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin und Baden-Württemberg).

In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen wurden.

Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

Pressestelle

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