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Telefonwerbung: Bestätigungslösung im Bundesrat
Falsches Signal zum falschen Zeitpunkt - DDV lehnt vermeintliches Heilmittel ab

Main (ots)

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 10. März 2017 den Gesetzantrag des Landes Baden-Württemberg vom 23. Februar zur Verschärfung der Vorschriften zur Telefonwerbung an den zuständigen federführenden Rechtsausschuss verwiesen. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern erst dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot in Textform einverstanden erklärt.

DDV-Präsident Patrick Tapp: "Das vermeintliche Heilmittel einer Bestätigungslösung wird nicht dadurch besser, dass es populistisch immer wieder und wieder aus der Schublade hervorgeholt wird." Abzuwarten sei, so Tapp, erst einmal der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Alles deute darauf hin, dass die Gesetzesverschärfung von 2013 bereits seine positiven Wirkungen in puncto Werbeanrufe aufzeige. Schon deshalb sei der Gesetzesantrag ein falsches Signal zum völlig falschen Zeitpunkt. Entscheidend sei zwischen Werbeanrufen einerseits und Telefonbetrügereien andererseits zu differenzieren.

Mittels Telefon begangene kriminelle Betrügereien müssen nach Meinung des DDV wirksam Einhalt geboten werden, indem der bestehende Rechtsrahmen ausgeschöpft wird. So könnten Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich Telekommunikation gegen kriminell agierende Call Center vorgehen. Der vorliegende Gesetzesantrag dient nach Auffassung des DDV nicht der Verhinderung kriminellen Vorgehens, sondern entzieht - am Ziel völlig vorbei - jedem seriös und redlich betriebenen Outbound-Telefonmarketing wirtschaftlich den Boden. Der DDV sieht keinerlei Notwendigkeit, die bereits heute sehr restriktiven Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung weiter zu verschärfen. Der DDV weist daraufhin, dass der Verbraucher durch sein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht sehr weitgehend geschützt ist.

"Wir werden uns massiv dafür einsetzen, dass der Irrweg weiterer Gesetzesverschärfungen vermieden wird und der Fokus auf die Verbesserung der Durchsetzung bestehenden Rechts gelegt wird", so Tapp. Der DDV ruft dazu auf, sich die bereits 2009 eingehend geführte Diskussion vor Augen zu führen, um nicht durch immer wieder gleiche Diskussionen Zeit in der konkreten Bekämpfung von Telefonbetrügereien zu verlieren.

Pressekontakt:


DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069)401276513, Fax: (069)401276599
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

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