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Kopelke: bürokratischer Datenschutz steht Ermittlungserfolgen entgegen

Berlin, 9. Dezember 2025

GdP zu Beginn der 110. Datenschutzkonferenz

Kopelke: bürokratischer Datenschutz steht Ermittlungserfolgen entgegen

Berlin. Vor Beginn der 110. Datenschutzkonferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Berlin fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine spürbare Veränderung der derzeitigen bürokratischen Datenschutzhürden im Sicherheitsbereich. Sowohl die IP-Adressenspeicherung, als auch automatisierte Datenanalysen und biometrische Gesichtserkennung müssen endlich für Ermittlungsbehörden nutzbar werden.

„Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden ist gut darin Bedenken zu äußern und der bürokratische Datenschutz hindert zunehmen Ermittlungsbehörden. Wir müssen aber vor allem im Sicherheitsbereich moderne Ermittlungsinstrumente erhalten, um Verbrechen besser verhindern und aufklären zu können“, mahnt der Bundesvorsitzende Kopelke.

Für den digitalen Wandel in der Polizei braucht es aus Sicht der GdP selbstverständlich verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlagen und ein sachliches Vertrauen in moderne Technologien. „Der Staat kann nicht erwarten, dass eine weitgehend analoge Polizei digitale Kriminalität wirksam bekämpft. Wenn Kriminelle KI-gestützt agieren, die Polizei aber ohne entsprechende Werkzeuge arbeiten muss, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht zulasten der inneren Sicherheit“, meint Kopelke.

Für den Einsatz automatisierter Datenanalyseverfahren sind klare und präzise gesetzliche Grundlagen erforderlich. Pauschale Warnungen, die den Eindruck vermitteln, solche Verfahren seien grundsätzlich grundrechtswidrig oder mit dem Datenschutzrecht unvereinbar, greifen zu kurz. Moderne Polizeiarbeit ist ohne entsprechende Analysewerkzeuge nicht realistisch. Die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden benötigen Rechtssicherheit statt weiterer Verunsicherung.

Die Datenschutzkonferenz weist zutreffend immer wieder auf den Zusammenhang von Sicherheit und Freiheit hin. „Wenn jedoch bürokratische Datenschutzvorgaben dazu führen, dass Ermittlungsansätze ungenutzt bleiben oder Daten zu früh gelöscht werden müssen, entsteht ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung“, analysiert Kopelke weiter. Die Polizei braucht praktikable Vorgaben, die Grundrechte schützen, ohne die Einsatzfähigkeit zu beeinträchtigen. Dazu gehört auch, die Mindestspeicherfrist für IP-Adressen wieder auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen und sie endlich für die Ermittlungsarbeit deutschlandweit einzuführen.

Hintergrund: Die 110. Datenschutzkonferenz tagt vom 10.12.2025 bis 12.12.2025 in Berlin, Vorsitzende ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Im September 2025 äußerte sich die Datenschutzkonferenz zu relevanten Digitalisierungsthemen der Polizeiarbeit, während die neue Bundesregierung die Polizei mit stärkeren Ermittlungsinstrumenten und der IP-Adressenspeicherung ausstatten will.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113

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