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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Bevorstehende Abstimmung im EU-Rat: Bundesregierung muss handeln: Ablehnung der verwässerten EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Bundesregierung auf, die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes bei der bevorstehenden Abstimmung im EU-Rat abzulehnen. „Der aktuelle Gesetzentwurf verwässert die Lieferkettenrichtlinie so stark, dass sie wirkungslos wird. Statt Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu schützen, werden die meisten Unternehmen von der Pflicht entbunden, Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen“, kritisiert Jan Königshausen, GfbV-Referent für Indigene Völker.

Das EU-Parlament soll in wenigen Tagen über die Lieferkettenrichtline CSDDD im Omnibus-I-Paket abstimmen. Der EU-Rat muss den Änderungen ebenfalls zustimmen, was auch in dieseer Woche geschehen. Der finale Kompromisstext, der von Vertretern des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rats verhandelt wurden, sieht eine massive Abschwächung von Kernelementen der EU-Lieferkettenrichtlinie vor, kritisiert die Initiative Lieferkettengesetz, der auch die GfbV angehört.

„Für viele indigene Gemeinschaften ist ein starkes Lieferkettengesetz keine abstrakte Regulierung, sondern eine Überlebensfrage. Ohne verbindliche Haftungsregeln haben Bergbau-, Energie- und Agrarkonzerne freie Hand, Landrechte zu verletzen und Territorien zu zerstören. Die EU darf nicht zulassen, dass Indigene Völker die unsichtbaren Kosten europäischer Geschäfte tragen“, sagt Jan Königshausen. „Gleichzeitig werden Freihandelsabkommen wie das EU-Mercosur-Abkommen vorangetrieben, die den Zugang zu Rohstoffen erleichtert, aber keine verbindlichen Schutzmechanismen enthalten. So entsteht ein System, in dem wirtschaftliche Interessen geschützt werden, während Indigene Völker mehr Gewalt, mehr Vertreibung und der ungestraften Zerstörung ihrer Territorien ausgesetzt sind.“

„Mit einem Anwendungsbereich von 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro, der kompletten Streichung der Klimatransitionspläne, sowie der Aufhebung der EU-weit harmonisierten Haftungsregel bleibt von den Kernelementen, die die CSDDD zu einem wirksamen Regelwerk zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima machen, nur noch wenig übrig. Ein solches EU-Lieferkettengesetz nimmt Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit, sich gegen Unrecht zu wehren – und entbindet die meisten Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung, sich ernsthaft mit Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten und Klimaschutz in ihrem Geschäftsmodell zu befassen“, kommentierte Sofie Kreusch für die Initiative Lieferkettengesetz bereits nach dem Abschluss der Trilogverhandlungen am 9. Dezember.

Besonders besorgniserregend ist laut der Initiative Lieferkettengesetz, dass die geplanten Abschwächungen an der EU-Lieferkettenrichtlinie neuesten Enthüllungen zufolge auch auf die groß angelegte Einflussnahme fossiler US-Konzerne hin zustande gekommen sind.

Sie erreichen Jan Königshausen unter j.koenigshausen@gfbv.de oder 0551/49906-14.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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