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EU-Parlament verurteilt Maasai-Vertreibungen: Deutliches Plädoyer für indigene Rechte

EU-Parlament verurteilt Maasai-Vertreibungen:

  • Maasai-Aktivist begrüßt deutliches Plädoyer für indigene Rechte
  • Parlament betont Bedeutung indigener Völker der Biodiversität
  • Bundesrepublik muss diese Haltung übernehmen nehmen und Gelder zurückhalten, bis Menschenrechte der Maasai garantiert sind

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die gestern verabschiedete Resolution des EU-Parlaments gegen die gewaltsamen Vertreibungen der Maasai-Gemeinschaften (2023/3024(RSP)) aus Ngorongoro und Loliondo in Tansania. „Die Resolution, die von einer überwältigenden Mehrheit unterstützt wurde, sendet die klare Botschaft: Die Menschenrechte der Massai sind nicht verhandelbar. Das Recht auf Land, Lebensgrundlagen und informierte Zustimmung der indigenen Maasai sind ein wichtiger Teil der Resolution“, erklärte Joseph Oleshangay, Maasai-Aktivist und Rechtsanwalt des Legal and Human Rights Centre in Tansania am heutigen Freitag in Berlin.

„Die deutliche Forderung des EU-Parlaments an die tansanische Regierung, die gewaltsamen Vertreibungen sofort zu stoppen und jeden negativen Einfluss auf die Lebensrealität der Maasai zu beenden, kann tatsächlich Auswirkungen vor Ort haben“, erläuterte Christoph Hahn, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Das setzt voraus, dass auch Finanzierungspartner in der Entwicklungszusammenarbeit wie die Bundesrepublik diese Haltung einnehmen und Gelder zurückhalten, bis die Menschenrechte der Maasai garantiert sind.“ Die Resolution fordert die tansanische Regierung zudem auf, internationale Beobachtungsbesuche zuzulassen. Die EU-Kommission müsse über EU-Gelder in Tansania Bericht erstatten und den Maasai-Gemeinschaften humanitäre Unterstützung gewähren. „Wir begrüßen insbesondere die Position, dass alle Gelder, die sich auf die Erhaltung und den Verlust der biologischen Vielfalt beziehen, die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften berücksichtigen müssen. Diese müssen den Schutz vor Vertreibung beinhalten – wie sie in Ngorongoro und Loliondo derzeit passieren“, so Oleshangay weiter.

Die Resolution erkennt die gewaltsame Vertreibung von 70.000 Menschen in einem 1.500 Quadratkilometer großen Gebiet in der Loliondo-Division an. Die eigentlich notwendige vorherige, freie und informierte Zustimmung der Maasai-Gemeinschaften zu ihrer Umsiedlung lag nicht vor. Auch den Entzug sozialer Versorgungsleistungen in der Ngorongoro Conservation Area erkennt das Parlament an. Mit 493 Ja- zu 29 Nein-Stimmen betonen die EU-Abgeordneten die herausragende Rolle indigener Völker und lokaler Gemeinschaften als Voraussetzung für einen effektiven Schutz der Biodiversität.

Joseph Oleshangay reist noch bis zum morgigen Samstag, den 16. Dezember, durch Deutschland. Am vergangenen Sonntag hat er den Weimarer Menschenrechtspreis entgegengenommen, der ihm für seinen unermüdlichen Einsatz für die Maasai-Gemeinschaften im Norden Tansanias verliehen wurde. Deutsche NGOs sind mit Naturschutzprojekten im Norden Tansanias aktiv und für die Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich. Am heutigen 15. Dezember demonstriert Oleshangay darum zusammen mit der GfbV vor dem Sitz der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt am Alfred-Brehm-Platz in Frankfurt am Main. Diese Organisation hat zusammen mit anderen 2019 empfohlen, soziale Dienstleistungen für Maasai in der Ngorongoro Conservation Area einzustellen, um diese zum Verlassen des Gebiets zu drängen.

Sie erreichen Christoph Hahn unter c.hahn@gfbv.de oder 0551/49906-27.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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E-Mail:  info@gfbv.de
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