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75 Jahre Völkermordkonvention (9.12.): GfbV fordert Bundesregierung zum Handeln auf

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75 Jahre Völkermordkonvention (9.12.):

  • Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord hat ihr Ziel nicht erreicht
  • Betroffen sind oft Minderheiten wie Rohingya, die Uiguren oder Yeziden
  • Verbrechen der Aggression muss dringend im internationalen Recht verankert werden

Die vor 75 Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedete Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord hat ihr Ziel nicht erreicht: „Millionen von Menschen sind seit 1948 mit der Absicht getötet worden, ihre Volksgruppe oder Religionsgemeinschaft ganz oder teilweise zu vernichten“, bilanziert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einem heute veröffentlichten Memorandum. Die Konvention wurde unter dem Eindruck der Schrecken des Holocaust am 9. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung verabschiedet, einen Tag vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

„Bis zum heutigen Tag werden vor den Augen der Weltöffentlichkeit Menschen ermordet, vertrieben oder gewaltsam ihrer Identität beraubt. Betroffen sind oft Minderheiten wie die Rohingya in Myanmar, die Uiguren im Nordwesten Chinas oder die Yeziden im Irak“, sagt die Leiterin der GfbV-Menschenrechtsarbeit, Sarah Reinke. „Zudem hat Russlands Überfall auf die Ukraine gezeigt, dass die Reichweite der internationalen Strafgesetzgebung noch längst nicht ausreicht. Das Verbrechen der Aggression, dass also ein Staat einen anderen angreift, muss dringend im internationalen Recht verankert werden. Dieses Defizit führt unweigerlich zu Krieg, Gewalt und Vertreibung – bis hin zu Völkermord.“ Die GfbV fordert daher eine Erweiterung des IStGH-Statuts. Aufgrund der Dauerblockade im Weltsicherheitsrat müsse die UN- Generalversammlung dies möglich machen. Die Bundesregierung solle den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen und dafür werben, dass mehr Staaten die Völkermordkonvention ratifizieren.

„Politisch Verantwortliche auch in der Bundesregierung dürfen diese monströsen Verbrechen nicht länger zu ignorieren. Sie müssen die Verantwortlichen beim Namen zu nennen. Denn Völkermorde sind keine Naturkatastrophen. Sie werden absichtlich von brutalen Regimen, Milizen und Regierungen verübt. Politisch Verantwortliche auch in Deutschland und Europa machen Völkermorde möglich, weil sie wegschauen, Warnungen überhören, eigene Interessen über die der Betroffenen stellen oder die Verbrechen sogar aktiv unterstützen“, so Reinke. Das zeige ein Blick auf die Millionen Opfer in den vergangenen 75 Jahren. Deutsche Außenpolitik dürfe nicht aus politischem Kalkül in eine Doppelmoral verfallen, wie etwa bei der Unterstützung des russischen Krieges gegen Tschetschenien unter Altkanzler Schröder oder der türkischen Aggression gegen die Kurden unter Präsident Erdogan. Der Schwur „Nie wieder!“ der Buchenwald-Häftlinge müsse heute und in Zukunft für alle Opfer gelten.

Das Memorandum „75 Jahre Völkermordkonvention“ hängt dieser Mitteilung an. Es beschreibt zehn Völkermorde genauer und lässt Überlebende und Opfer zu Wort kommen. Eine Tabelle listet Genozide der vergangenen 75 Jahre auf.

Sie erreichen Sarah Reinke unter s.reinke@gfbv.de oder 0551/49906-13.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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