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Kein Verständnis für Streichung der Zusätzlichkeit

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Heutiger Kabinettsbeschluss belastet Kommunen: Sondervermögen muss 1:1 zum Abbau des Investitionsstaus eingesetzt werden

Zur heutigen Kabinettsbefassung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen können Sie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, wie folgt zitieren:

„Es ist grundsätzlich richtig und unterstützenswert, dass Länder und Kommunen an dem geplanten Sondervermögen mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro beteiligt werden sollen. Die Weichenstellung des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens für Länder und Kommunen verkennt jedoch die Realität vor Ort und steht dem eigentlich gewollten politischen Ziel entgegen.

Wir können es nicht nachvollziehen, warum die sogenannte Zusätzlichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde und für die Bundesländer nicht mehr gelten soll. Mit der Folge, dass einige Bundesländer bereits ihre regulären Investitionsetats kürzen und die Lücke mit den Mitteln aus dem Sondervermögen auffüllen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist dieses Vorgehen nicht vermittelbar, schließlich wurde das Sondervermögen und die damit einhergehende Neuverschuldung in der Öffentlichkeit als zusätzliche Investitionen verkauft. Aus unserer Sicht ist es außerdem ein Fehler, dass die Länder individuell festlegen sollen, welchen Anteil sie an die Kommunen weiterleiten. So ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Kommunen nur einen Bruchteil der insgesamt 100 Milliarden Euro erhalten werden. Und das, obwohl die Kommunen die Hauptverantwortungslast vor Ort schultern und die KfW erst gestern bekannt gegeben hat, dass der kommunale Investitionsstau um 30 Milliarden Euro auf insgesamt 215 Milliarden Euro gestiegen ist.

Wir halten es deshalb volkswirtschaftlich für dringend geboten, die Zusätzlichkeit auf allen staatlichen Ebenen ohne Abstriche umzusetzen und den Kommunen den Löwenanteil der Mittel zuzuleiten. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sollten deshalb umgehend mit einer Selbstverpflichtung nachsteuern und die Mittel des Sondervermögens mit Mitteln aus den Länderhaushalten 1:1 flankieren, um gerade finanzschwachen Kommunen unter die Arme zu greifen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Investitionsmittel zum Abbau des enormen Investitionsstaus einerseits sowie zur Modernisierung von Deutschlands Infrastruktur andererseits eingesetzt werden.“

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Britta Frischemeyer
Leitung Presse & Kommunikation
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Telefon 030 21286-229,  britta.frischemeyer@bauindustrie.de,  www.bauindustrie.de
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