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Bundeshaushalt 2025 will Handlungsfähigkeit beweisen

Kabinett beschließt Investitionslinien – doch noch nicht alle Fragen geklärt: Zusätzlichkeit & vorgezogene Mittelfreigabe für Infrastruktur

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 sowie zum Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität können Sie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer BAUINDUSTRIE, wie folgt zitieren:

Die Bundesregierung legt sieben Wochen nach dem Amtsantritt den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 vor, der einen klaren Schwerpunkt auf die Modernisierung Deutschlands setzen soll. Damit hält sie nicht nur die Geschwindigkeit ihrer Regierungsarbeit hoch, sondern macht erstmals ihre Ideen für die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz transparent. Doch der Teufel liegt bekanntlich im Detail und hier sind noch nicht alle Fragen abschließend geklärt.

Positiv zu bewerten ist, dass durch den Haushaltsentwurf insgesamt mehr Geld für Investitionen zur Verfügung gestellt werden soll. Gerade bei den Investitionen in Deutschlands marode Verkehrsinfrastruktur fällt auf, dass es in 2025 zu einem Zuwachs von 4,8 Milliarden Euro auf 33,4 Milliarden kommen soll, wobei die Wasserstraße leider auf dem bisherigen Investitionsniveau verharrt. Die Frage ist aber, ob damit der vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geschätzte Mehrbedarf für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in Höhe von 100 Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre insgesamt gedeckt werden kann. Dies sollte in den parlamentarischen Beratungen noch einmal diskutiert werden. Außerdem sind im Haushaltsentwurf enorme Mittelverschiebungen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen zu erkennen. Dies mag für den Moment sinnhaft sein, wirft jedoch die Frage auf, ob somit eine langfristige Finanzierungsgrundlage geschaffen werden kann, die auch nach Auslaufen des Sondervermögens tragfähig ist.

Unabhängig davon sind zwei Dinge für den weiteren Verlauf der Beratungen elementar wichtig: Erstens müssen die vorgesehenen Investitionen für die Verkehrsinfrastruktur vorgezogen werden. Sollte die Mittelfreigabe erst mit Beschluss des Bundestages Ende September erfolgen, käme im Jahr 2025 kein einziges neues Brücken- oder Straßenbauprojekt an den Markt. Ein verlorenes Baujahr wäre zu befürchten. Zweitens müssen die Gespräche mit den Ländern dazu führen, dass die Zusätzlichkeit auch auf Landesebene gewahrt bleibt. Alles andere wäre nicht akzeptabel.

Abschließend positiv zu bewerten ist, dass für die Investitionen im Bau- und Wohnungswesen insgesamt 3,2 Milliarden Euro für 2025 vorgesehen sind. Dies ist eine erneute Steigerung gegenüber den Mitteln aus den Vorjahren. Hier wäre eine zügige Umsetzung der angekündigten Vereinfachung und Reduzierung der Förderprogramme, die nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden sollen, zur Ankurbelung des Wohnungsbaus wichtig.

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Britta Frischemeyer
Leitung Presse & Kommunikation
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Telefon 030 21286-229,  britta.frischemeyer@bauindustrie.de, www.bauindustrie.de
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