Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Baugenehmigungen: Plus auf niedrigem Niveau
Novellierung des BGB heute im Kabinett: Wichtige Akzente und Starthilfe für den Wohnungsbau. Positive Signale müssen jetzt verstärkt werden.
„Im April 2025 wurden 18.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neu- und Umbau) genehmigt. Dies ist ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für Januar bis April 2025 ergibt sich mit 73.900 genehmigten Wohnungen ein Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum und den starken Genehmigungsrückgängen sind die Zuwächse zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn die Bundesregierung die Geschwindigkeit jedoch hochhält, ihre positiven Initiativen umzusetzen, sehen wir Chancen für eine Wende.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für den April.
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern stabilisierte sich in den ersten vier Monaten des Jahres mit 38.600 (- 0,1 Prozent) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf einem niedrigen Niveau. Die Genehmigungen im Neubau bei Einfamilienhäusern legte von Januar bis April 2025 um 15,4 Prozent zu, während die Genehmigungen im Neubau von Zweifamilienhäusern im gleichen Zeitraum um 9,7 Prozent zurückgingen. „Diese zaghaften positive Signale müssen nun dringend verstärkt werden. Der heute auf der Kabinetts-Tagesordnung stehende Wohnungsbau-Turbo von Bundesbauministerin Hubertz kann in diesem Sinne eine weitere Starthilfe für den Wohnungsbau sein, da die Handlungsmöglichkeiten für mehr Wohnraum vor Ort deutlich ausgeweitet werden.“
Müller ergänzt: „Bauministerin Verena Hubertz nimmt richtigerweise auch die Reduzierung der Baukosten in den Blick, den eigentlichen Hebel für mehr Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt. Ob in konventioneller oder industrieller Bauweise können Baufirmen hierauf eine Antwort liefern. Wir werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass dafür aber die Landesbauordnungen harmonisiert, die Anforderungen an die Gebäude reduziert und das Vergaberecht flexibilisiert werden müssen.“
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