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Bundesrat soll mangelhafte Vorlage zur Verbrauchskennzeichnung von Pkw zurückweisen

Berlin (ots)

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesrat Ablehnung der Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) - Änderungsvorschläge der Bundesratsausschüsse können Fehlsteuerung in Richtung schwerer, spritfressender Fahrzeuge nicht heilen - Entwurf verstößt nach wie vor gegen EU-Recht

Die dem Bundesrat zur Verabschiedung am kommenden Freitag vorgelegte Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verstößt nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auch dann gegen EU-Recht, wenn Änderungsvorschläge der zuständigen Fachausschüsse der Länderkammer berücksichtigt würden. Daher fordern DUH und weitere Umwelt- und Verbraucherschutzverbände die Ablehnung der Novelle durch den Bundesrat auf seiner kommenden Sitzung am 08. Juli 2011.

"Eine neue Verbrauchskennzeichnung für Pkw ist dringend geboten, um in Deutschland endlich ein wirksames Instrument zur Förderung verbrauchsarmer und effizienter Fahrzeuge zu etablieren. In der vorgelegten Form dient die Novelle jedoch eher den Interessen der Automobilwirtschaft. Weder Verbraucherschutz noch Klima profitieren von einer Novelle, die schwere Spritfresser bevorzugt. Daran ändern leider auch die Änderungsvorschläge aus den Bundesratsausschüssen nichts", fasst Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V., die aktuelle Debatte zusammen.

Der federführende Wirtschaftsausschuss sowie die Ausschüsse für Verbraucherschutz, Umwelt sowie der Verkehrsausschuss hatten unter anderem vorgeschlagen, nicht die Fahrzeugmasse als Bewertungsmaßstab zur Einteilung in Effizienzklassen zu nutzen, sondern die Fläche des Fahrzeuges. Dies wird von den Verbänden seit langem gefordert. Die Ausschüsse begründen ihren Änderungswunsch mit Akzeptanzproblemen durch die Verbraucher, die eine Einstufung schwerer und spritfressender Fahrzeuge in eine gute Effizienzklasse nicht nachvollziehen könnten. Allerdings soll nach dem Vorschlag der Bundesrats-Ausschüsse der Wechsel von der Fahrzeugmasse zur Grundfläche als Maßstab erst nach einer Überprüfung nach drei Jahren erfolgen. "Es ist gut, dass die Ausschüsse den Verbraucher als kritischen und mitdenkenden Partner anerkennen. Das sollten sie allerdings sofort beherzigen und nicht eine Überprüfung des Sachverhaltes erst drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung anregen", so Resch weiter. In einer Pressemitteilung vom 29. Juni diesen Jahres hatte der Europäische NGO-Verband Transport and Environment T&E darauf hingewiesen, dass der immer noch zunehmende Verkauf schwerer Fahrzeuge die Fortschritte bei der Eindämmung der CO2-Emissionen von Neufahrzeugen zunichte mache. Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zur Verbrauchskennzeichnung unterstützt nach Überzeugung der DUH diesen negativen Trend zusätzlich.

Insgesamt wirke der Vorschlag zur Novellierung der Verordnung nach wie vor kontraproduktiv und verstoße in zentralen Punkten gegen geltendes EU-Recht, erklärte Resch. So sei nach wie vor die Angabe der CO2-Emissionen nicht vorgesehen, wenn in einer Werbeschrift eine Fahrzeugmarke oder ein Fahrzeugtyp ohne Nennung der Motorisierung beworben werde. Dass diese Regelung nicht mit EU-Recht konform ist, hatte das Landgericht Frankfurt erst kürzlich bestätigt. Die Hintergründe ihrer Bewertung hat die DUH im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrats an dessen Mitglieder übermittelt.

Link zum Hintergrundpapier:

http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2646

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin,Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung, Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail:
saar@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell, Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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