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VW-Dieselabgasskandal beim EA189: Individualklage als die beste Lösung!

VW-Dieselabgasskandal beim EA189: Individualklage als die beste Lösung!
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Mönchengladbach (ots)

Die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen sittenwidrigen Betruges im Dieselskandal für ein Fahrzeug mit dem Volkswagen-Dieselmotor EA189 zu erhalten, sind so groß wie kaum zuvor, weil die Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen. Die Ablehnung einer Sammelklage am Landgericht Ingolstadt zeigt jetzt, dass die Individualklage der kürzeste Weg mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist. Das gilt natürlich auch beim VW-Nachfolgemotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6, dem Dieselgate 2.0.

Es ist ein echter Paukenschlag in der Rechtsprechung zum VW-Dieselskandal: Das Landgericht Ingolstadt hat eine Sammelklage von 2.850 Audi- und VW-Kunden gegen den Automobilkonzern auf Entschädigungszahlungen im Zuge des Dieselskandals abgelehnt. Jedoch nicht, weil die Richter generell keine Schadensersatzpflichten seitens der Hersteller sehen, denn auf den technischen Sachverhalt stellten die Richter gar nicht ab. Ihnen ging es vielmehr um einen erheblichen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz aufgrund einer Klausel der Abtretungsvereinbarung der als Klägervertreterin auftretenden Financialright GmbH mit ihren Mandanten. Die kostenpflichtige Klageabweisung erfolgte damit bereits aufgrund bemängelter formeller Rahmenbedingungen, als das Gericht bei der obligatorisch die Rechtskonformität der Sammelklage geprüft hatte.

"Das ist für die geschädigten Verbraucher natürlich ein ärgerliches Urteil. Immerhin ist es in dem Verfahren um Schadensersatzansprüche von gut 77 Millionen Euro gegangen. Dabei sind die Chancen, Schadensersatz aufgrund des vorsätzlichen sittenwidrigen Betrugs für ein Fahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA189 zu erhalten, so groß wie kaum zuvor, weil die Gerichte sehr verbraucherfreundlich urteilen", sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Vor allem kritisierten die Richter den wirtschaftlichen Druck, der durch die Abtretungsvereinbarung für die Mandanten aufgebaut werde. Zwar habe der Klägervertreter Financialright seinen Mandanten Kostenfreiheit für das Ingolstädter Verfahren zugesichert, jedoch nicht für den Fall, dass ein Kläger einen möglicherweise zu erzielenden Vergleich nicht mittragen wolle. Dies vertrage sich nicht mit den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Financialright hatte sich nach Darstellung des Gerichts für den Erfolgsfall eine Provision von 35 Prozent der jeweiligen Entschädigungssumme vertraglich gesichert.

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung zeigt dieses Beispiel, dass Sammelklagen im Dieselskandal nicht sonderlich erfolgversprechend sind. Die Mandanten haben sich auf eine erfolgreiche Abwicklung verlassen und müssen jetzt feststellen, dass sie wertvolle Zeit verloren haben. Für sie kommt es jetzt darauf an, zügig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzt, um ihnen im Dieselabgasskandal rund um den EA189 zu ihrem Recht zu verhelfen. "Zum anderen bedeutet die Sammelklage nicht, dass geschädigte Verbraucher im Diesel-Abgasskandal individuell entschädigt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird", betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Er weist daher auf den Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage hin. Die deutschen Gerichten urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Diesel-Abgasmanipulationen zu. "Sie erhalten den Kaufpreis zurück und müssen sich nur eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dies setzen wir regelmäßig durch. Es ist zu bezweifeln, dass diese Summen auch bei Sammelklagen möglich sind."

In dem Zusammenhang warnt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auch davor, im Dieselskandal auf die EU-Sammelklage zu warten. Im Gegensatz zur in Deutschland zulässigen Musterfeststellungsklage können Verbraucher bei den EU-Kollektivklagen direkt entschädigt werden. Bei der Musterfeststellungsklage wird nämlich nur geklärt, ob die Konsumenten, die sich der Klage angeschlossen haben, überhaupt Anspruch auf Entschädigung haben.

"Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Diesel-Abgasskandal. Aber zum einen haben die EU-Staaten nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate um sie anzuwenden. Es dauert also noch eine geraume Zeit, bis Verbraucherschutzorganisationen für Geschädigte gebündelt vorgehen können", sagt der Rechtsanwalt. Es bleibt also dabei, dass die Individualklage für geschädigte Dieselkäufer der kürzeste Weg mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist.

Natürlich gilt dies auch beim VW-Nachfolgemotor EA288. "Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt der Rechtsanwalt.

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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