AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Rüdiger Klos MdL: Kein Generalverdacht gegen Parlamentarier
Pressemitteilung
Stuttgart, 02.07.2025
„Dieser Entwurf ist nichts anderes als ein Misstrauensvotum gegen das Parlament selbst.“ Mit dieser Kritik begann der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. „Unter dem Vorwand der Integritätsstärkung betreiben die Altparteien eine Überregulierung, die Grundrechte einschränkt und das freie Mandat aushöhlt. Statt das Vertrauen der Bürger durch eine Kultur der Verantwortung zu stärken, setzt man auf Zwangsmoral und Kontrollwut. Das betrifft insbesondere die geplante Möglichkeit, dass das Landtagspräsidium künftig Sanktionen gegen Abgeordnete verhängen können soll.“
Ein Damoklesschwert finanzieller Repressalien, geschwungen von politischen Konkurrenten, widerspricht eklatant dem Gewaltenteilungsprinzip unserer Verfassung, befindet Klos. „Sanktionsbefugnisse gehören allein in die Hände der Judikative – alles andere ist politisch motivierter Machtmissbrauch. Strafrechtliche Regelungen – insbesondere zu Vorteilsannahme und Bestechlichkeit – gelten längst für alle Bürger und damit auch für Abgeordnete. Ein Gesetz, das auf vagen Verdacht hin legitime berufliche Tätigkeiten verbieten will, entzieht dem Parlament die Würde und dem Bürger das Vertrauen“.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Walter
Pressesprecher
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