Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Umfrage zur Einführung von KI-Training bei Meta
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Umfrage zur Einführung von KI-Training bei Meta
Befragung der Verbraucherzentrale NRW: Nutzer:innen von Facebook und Instagram können teilnehmen
- Ziel der Befragung: Erkenntnisse für besseren Verbraucherschutz
- Meta nutzt seit Ende Mai alle öffentlich geteilten Inhalte für das KI-Training, wenn man nicht aktiv widersprochen hat
Viel Aufsehen verursachte im April die Ankündigung des Meta-Konzerns, seine künstliche Intelligenz (KI) mit veröffentlichten Daten aller volljährigen Nutzer:innen von Facebook und Instagram zu trainieren. Für den aktiven Widerspruch blieb nur begrenzt Zeit. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte vor Trainingsbeginn eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke, unterlag aber vor dem Oberlandesgericht Köln. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW können Nutzer:innen von Facebook und Instagram nun in einer kurzen Umfrage unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/108911 ihre Erfahrungen schildern – natürlich vertraulich und anonymisiert.
Seit dem 27. Mai 2025 wird künstliche Intelligenz bei Meta, zum Beispiel „Meta AI“, mit Daten der Nutzer:innen von Facebook und Instagram in Deutschland trainiert. Betroffen sind alle öffentlich geteilten Inhalte wie Beiträge, Kommentare, Likes, Fotos und Videos. Wer verhindern wollte, dass eigene Daten aus den vergangenen Jahren ins KI-Training gelangten, musste vor dem 27. Mai widersprechen.
Ziel: Die Verbraucherstimmung abbilden
Die Datenschutz-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW tragen nun Erfahrungen der Nutzer:innen von Facebook und Instagram zusammen. „Für uns ist es interessant zu wissen, wie viele Menschen bei Facebook und Instagram mitbekommen haben, dass Meta ihre Nutzerdaten für Zwecke des KI-Trainings verarbeiten möchte und wenn ja, wie sie davon erfahren haben“, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zudem können die Betroffenen uns schildern, ob sie Maßnahmen ergriffen haben, um dies zu verhindern und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben.“
Ziel ist es, die Verbraucherstimmung einzufangen und zu erfahren, wie sich die Nutzer:innen durch Meta informiert fühlten und wie sie den Aufwand bewerten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um bei Bedarf die Verwendung ihrer Daten fürs KI-Training zu untersagen. Christine Steffen: „Auch Gründe, nicht zu widersprechen, sind für uns von Interesse. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten. Alle Informationen werden vertraulich und anonymisiert behandelt.“
Weitere Informationen:
Hier geht es zur Umfrage: www.verbraucherzentrale.nrw/node/108911
Warum sich ein Widerspruch auch jetzt noch lohnt: www.verbraucherzentrale.nrw/node/95646
Ein Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta wurde im Mai vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt: www.verbraucherzentrale.nrw/node/107469
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