FREIE WÄHLER Bundesvereinigung
Bargeld ins Grundgesetz
Aiwanger fordert: Bargeld ins Grundgesetz – Freiheit, Sicherheit, Eigenverantwortung In Slowenien wird die Aufnahme des Rechts auf Bargeld in die Verfassung heiß diskutiert. Der FREIE WÄHLER-Chef Hubert Aiwanger ist überzeugt, die Debatte zeige, „dass viele Menschen in Europa spüren, wie gefährlich es wäre, das Bargeld schleichend abzuschaffen“, so Aiwanger. „Bargeld ist gelebte Freiheit. Wer nur noch digital bezahlen darf, ist jederzeit kontrollierbar – das darf in Deutschland niemals Realität werden. Es braucht weiterhin die Wahlfreiheit zwischen allen Zahlungsmethoden.“, erklärt Aiwanger. Die FREIE WÄHELR Bundesvereinigung stellt sich den Bestrebungen zur Abschaffung unseres Bargelds entgegen. Angesichts zunehmender Cyberangriffe wäre es höchst fahrlässig, ausschließlich auf elektronische Zahlungssysteme zu setzen. Aiwanger fordert deshalb, das Recht auf Bargeld im Grundgesetz zu verankern, um Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vor digitaler Entmündigung zu schützen. „Unsere Freiheit endet nicht an der Ladenkasse. Bargeld ist Teil unserer demokratischen Grundordnung.“, so Aiwanger abschließend.
Eike Jan Brandau Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung Mühlenstraße 13 27777 Ganderkesee Fon: 04222-9659330 Fax: 04222-9659319 http://freiewaehler.eu www.facebook.com/freie.waehler.bundesvereinigung