Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brandgefahr in Hochvoltbatterien: Auch BMW ruft mehrere E-Modelle zurück
Wegen möglicher Produktionsfehler an Zellmodulen der Hochvoltbatterie ruft BMW mehrere Elektro- und Plug-in-Modelle der 2er-, 4er- und 7er-Reihe sowie die Stromer i4, i7, iX und den X1 zurück. Das geht aus einem Eintrag im EU-Warnsystem Safety Gate vom 7. August 2025 hervor (Alarmnummer SR/02913/25) sowie aus nationalen Rückrufmeldungen unter anderem der niederländischen RDW vom 23. Juli 2025. In den Hochvoltbatterien können fehlerhafte Zellmodule zu Überhitzung, Antriebsausfall und im Extremfall zu einem Fahrzeugbrand führen. Parallel weist die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits seit Jahren mehrere BMW-Maßnahmen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie aus. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer werfen die Rückrufe erhebliche Sicherheits- und Haftungsfragen auf. Betroffene Halter können ihre Ansprüche im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.
Problem Hochvoltbatterie: BMW ruft Elektro- und Plug-in-Modelle zurück
Der aktuelle Rückruf geht auf eine Sicherheitsmeldung der deutschen Marktüberwachungsbehörde im EU-System Safety Gate zurück. Betroffen sind Modelle der BMW 2er- und 7er-Reihe sowie die Elektrobaureihen i4, i7, iX und der Kompakt-SUV X1, jeweils mit Hochvoltbatterie.
Nach den veröffentlichten Unterlagen wurden in der Hochvoltbatterie Zellmodule verbaut, die nicht gemäß Spezifikation gefertigt wurden. Dadurch kann die Modulrahmenstruktur versagen, was zu Störungen im Hochvoltsystem führt. In der Folge kann der Antrieb ohne Vorwarnung ausfallen; zudem besteht die Gefahr, dass sich die Hochvoltbatterie überhitzt und ein Fahrzeugbrand entsteht.
Die niederländische Verkehrsbehörde RDW beschreibt in ihrem Rückrufregister, dass die Hochvoltbatterie „möglicherweise Zellmodule mit einem Produktionsfehler enthält“, wodurch Antriebsausfall während der Fahrt und eine Überhitzung der Batterie mit Brandgefahr möglich sind. Das gilt für Fahrzeuge der Typen 2er, 4er, 7er, iX und X1. Weltweit werden in dieser Meldung 310 Fahrzeuge genannt, wovon sechs in den Niederlanden zugelassen sind; da Deutschland und weitere EU-Staaten beteiligt sind, ist insgesamt von einer deutlich höheren Anzahl betroffener Fahrzeuge auszugehen.
BMW führt den Rückruf nach externen Quellen unter den internen Aktionscodes 0061230900 und 0061240900. Die Halter werden angeschrieben und sollen sich mit dem Vertragshändler in Verbindung setzen. In den Werkstätten wird die Hochvoltbatterie geprüft; bei Auffälligkeiten werden Zellmodule oder komplette Batterien ersetzt.
Eckdaten des aktuellen Rückrufs bei Safety Gate im Überblick:
- Betroffene Baureihen: BMW 2er, 4er, 7er, i4, i7, iX, X1 (jeweils mit Hochvoltbatterie)
- Produktionszeitraum (laut Safety Gate): 7. Juli 2021 bis 14. Februar 2024
- Fehlerbeschreibung: Zellmodule der Hochvoltbatterie wurden nicht spezifikationsgerecht gefertigt; die Modulrahmen können versagen, das Hochvoltsystem kann abschalten, zudem droht Überhitzung bis hin zum Brand
- Risiko: Plötzlicher Antriebsausfall während der Fahrt und Brandgefahr im Hochvoltsystem
- Maßnahme: Rückruf in die Werkstatt, Prüfung der Batterie und je nach Befund Austausch von Zellmodulen bzw. Hochvoltbatterie
- Referenzen: EU-Safety-Gate-Alarm SR/02913/25; Hersteller-Aktionscodes 0061230900 und 0061240900
- Fazit: Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer handelt es sich bei den BMW-Batterie-Rückrufen um typische Fälle möglicher Produkthaftung und kaufrechtlicher Mängelrechte. Wenn die Hochvoltbatterie ein Sicherheitsrisiko darstellt, Fahrzeuge plötzlich stehen bleiben oder wegen eines Rückrufs nur eingeschränkt genutzt werden können, sollten Halter ihre Rechte prüfen lassen.
In Betracht kommen insbesondere:
- Gewährleistungsansprüche gegenüber Händler oder Verkäufer (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt bei erheblichen Mängeln),
- Schadensersatz wegen Nutzungsausfall, Wertminderung oder zusätzlicher Aufwendungen,
- Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller bei Personenschäden oder Sachschäden,
- gegebenenfalls Ansprüche im Zusammenhang mit Finanzierung oder Leasing, wenn das Fahrzeug nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Dr. Stoll & Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren im Bereich Elektromobilität und Batteriefehler – unter anderem gegen Mercedes-Benz, Ford, Porsche und Audi – und bereitet weitere Klagen gegen Hersteller vor, deren Rückrufpraxis aus Sicht der Kanzlei nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffene BMW-Halter sollten sich daher nicht allein auf die Werkstattmaßnahme verlassen, sondern prüfen lassen, ob weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen. Über den kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei erhalten Verbraucher eine erste rechtliche Einschätzung zu ihren Möglichkeiten.
Rückrufe bei anderen Herstellern wegen ähnlicher Batterieprobleme
Der VW-Rückruf reiht sich in eine Serie von Sicherheitsaktionen verschiedener Hersteller ein, die mit Problemen an Hochvoltbatterien zu kämpfen haben:
- Audi hat bereits Plug-in-Hybride der Oberklassemodelle A8, Q7 und Q8 wegen Überhitzungsgefahr in der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Auch hier können Zellmodule beim Laden überhitzen, was zu einem „thermal runaway“ und Fahrzeugbrand führen kann.
- Mercedes-Benz musste 2025 die E-Modelle EQA und EQB wegen Kurzschlussgefahr in Batteriezellen zurückrufen. Trotz Software-Update weist das EU-Warnsystem Safety Gate weiterhin auf Brandgefahr hin.
- Porsche war bereits 2024 mit dem Taycan von Rückrufen aufgrund defekter Zellmodule betroffen, die zu thermischer Überhitzung führen konnten.
- Der Stellantis-Konzern (Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Opel) musste 2025 zehntausende Plug-in-Hybride wegen fehlerhafter Hochvoltbatterien mit Brandrisiko zurückrufen.
- Ford hatte mit dem Plug-in-Hybrid Kuga bereits früher ähnliche Probleme und warnte ebenfalls vor möglicher Überhitzung der Batterie.
- VW musste weltweit 12.352 Plug-in-Hybridfahrzeuge des Modells Touareg zurückrufen. Zellmodule der Hochvoltbatterie könnten während des Ladevorgangs überhitzen und im Extremfall einen Fahrzeugbrand auslösen.
Die Vielzahl solcher Maßnahmen zeigt, dass die technische Sicherheit von Hochvoltbatterien branchenweit noch nicht voll ausgereift ist. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur ein objektives Sicherheitsrisiko, sondern auch Unsicherheiten hinsichtlich Haftung, Nutzungsausfall, Wertminderung und möglicher Folgeschäden.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte liegen unter anderem im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Abgasskandal, im Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit bereits erstem Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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