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Landgericht Landshut verurteilt Opel im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz

Lahr (ots)

Die Adam Opel GmbH ist am Landgericht Landshut im Diesel-Abgasskandal verurteilt worden. Das Gericht sah Parallelen zum VW-Skandal und sprach dem Kläger für zwei Euro-6-Fahrzeuge Schadensersatz in Höhe von 21.000 Euro zu. Seit 2015 ist Opel im Abgasskandal verwickelt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überzieht Opel seither mit verpflichtenden Rückrufen. Die Bundesbehörde rief zuletzt am 17. Februar 2022 weltweit über 400.000 Fahrzeuge von Opel zurück. In Deutschland sind 74.554 Astra-, Corsa und Insignia-Modelle betroffen. Die Behörde wirft dem Autobauer vor, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor verbaut zu haben, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Opel-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check und zur schnellen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Derzeit führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG.

Welche Opel-Modelle sind von einem KBA-Rückruf betroffen?

Opel ist seit 2015 im Abgasskandal verstrickt. Das KBA entdeckte früh verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation in den Opel-Dieselmotoren. Nach einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Unternehmen sogar ein Bußgeld von 65 Millionen Euro akzeptiert. Interessant an dem vorliegenden Landshuter-Urteil: Die streitgegenständlichen Opel-Modelle sind mit einem Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 unterwegs. Die galten lange Zeit als besonders sauber - ein Trugschluss, wie auch der KBA-Rückruf vom Februar 2022 zeigte. Vom jüngsten Rückruf sind erstmals Euro-6-Modelle betroffen. Das KBA hat in den folgenden Opel-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden:

  • Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
  • Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
  • Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
  • Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
  • Astra (Van) (Baujahr 2015)
  • Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
  • Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
  • Astra (Baujahr 2013-2018, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
  • Corsa (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
  • Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
  • Corsa (Baujahr 2013-2019, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)
  • Insignia (Baujahr 2015-2016)
  • Insignia (Baujahr 2013-2018, 1,3 l und 1,6 l Motor Euro 6)

Wie stehen die Chancen der Verbraucher im Opel-Abgasskandal?

Das jüngste Urteil vom Landgericht Landshut stärkt in jedem Fall die Verbraucherrechte. Das Gericht hat festgestellt, dass Opel vorsätzlich und sittenwidrig nach §826 BGB gehandelt und den Verbraucher geschädigt hat. Ihm steht Schadensersatz zu. Das gilt auch, wenn die einfache Verjährung von drei Jahren bereits eingetreten ist. Das Gericht wies darauf hin, dass laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verjährungsfrist bei Neuwagen 10 statt lediglich 3 Jahre beträgt. Bei Gebrauchtwagen gelten hingegen 3 Jahre. Der Anspruch besteht auch dann noch, wenn der Neuwagen, der zwischen 2012 und 2016 gekauft wurde, mittlerweile verkauft wurde.

Somit haben Opel-Käufer vor Gericht gute Chancen, Schadensersatz zu erstreiten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher betroffenen Verbraucher zur schnellen Klage und empfiehlt die anwaltliche Beratung in unserem kostenfreien Online-Check. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. Die Optionen der Opel-Kunden erstrecken sich über Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder bei einem Neuwagen die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Die Kanzlei ist neben Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Reiserecht auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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