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BPOL NRW: Bochum Hauptbahnhof: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Bochum (ots)

Die Bundespolizei wird vom 3. bis 6. Juli 2025 im Hauptbahnhof Bochum ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Bochum. Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Schlagringe und Teleskopschlagstöcke sicher. Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Verbotszone.

BPOL NRW: Bundespolizei stellt Heranwachsenden mit Schlagring im Bochumer Hauptbahnhof : https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5980072 BPOL NRW: Bundespolizei stellt innerhalb 30 Minuten zwei Messer sicher: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5989152 BPOL NRW: Bundespolizei stellt Schreckschusswaffe eines 16-Jährigen sicher: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5987999 BPOL NRW: Verkleidung führt zu Ordnungswidrigkeitenanzeige Bundespolizei beschlagnahmt Anscheinswaffen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6041832 BPOL NRW: Bundespolizei findet Wurfmesser bei 45-Jährigem auf: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6037934 BPOL NRW: Schlagring, Teleskopschlagstock, Messer - Bundespolizei ermittelt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6045684 BPOL NRW: Bundespolizei findet Schlagring: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6056923

Der Bochumer Hauptbahnhof zählt zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und wird täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzer/-innen des genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt vom 3. Juli, 00:00 Uhr, bis zum 6. Juli 2025, 24:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhofs Bochum inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Luca Wilmes
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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