BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
Köln, Bonn, Siegburg (ots) - Während der Karnevalstage, im Zeitraum vom 12. bis zum 17. Februar 2026, werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Köln-Süd, Bonn Hauptbahnhof und Siegburg/Bonn Hauptbahnhof verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden verstärkt Kontrollen ...