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Neues Deutschland: Etappensieg

02.03.2010 – 17:57

Berlin (ots)

Das Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
steht für den Erfolg einer der größten Bürgerrechtsbewegungen der 
vergangenen Jahre. Quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen und 
Parteien haben sich Bürgerinnen und Bürger gegen das Gesetz zur 
Telekommunikationsüberwachung organisiert und ihren Protest auf die 
Straße getragen. Im bislang umfangreichsten Massenklageverfahren in 
der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hatten etwa 35 000
Menschen Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt. 
Ihren Argumenten folgten die Richter und erklärten die Vorschriften 
in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig.
Die Regierungskoalition und der Bundesrat, die das Gesetz 2007 
verabschiedet haben, missachteten also - wie bei der 
Hartz-Gesetzgebung - die Grund〜rechte und mussten von den 
obersten Verfassungshütern zurecht gewiesen werden.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat nur das derzeitige Gesetz 
außer Kraft gesetzt und nicht generell einer Vorratsdatenspeicherung 
widersprochen. Auch die politisch und juristisch umstrittene 
EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten stellten 
die Richter nicht in Frage. Damit ist eine verdachtsunabhängige 
Speicherung der Daten aller Bürger nicht vom Tisch. Eine neue Fassung
des Überwachungsgesetzes könnte sie wieder unter Generalverdacht 
stellen. Deshalb müssen der Protest und auch die juristische Klage 
vor dem europäischen Gerichtshof weitergeführt werden.

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