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Mayer: Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß

Berlin (ots)

Heute hat das Bundesverfassungsgericht Teile der Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale Koalition im vergangenen November für verfassungswidrig erklärt. Hierzu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich herausgestellt, dass Überhangmandate auch weiterhin grundsätzlich verfassungsgemäß sind, solange sie den Charakter der Verhältniswahl nicht verändern. Die von der Opposition über die letzten Monate hinaus verfolgte Strategie einer vollständigen Abschaffung von Überhangmandaten wurde damit eine klare Abfuhr erteilt.

Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht der Auffassung der christlich-liberalen Koalition im Ergebnis nicht gefolgt ist und weiterhin davon ausgeht, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts auftreten kann. Aufgrund der kurz bemessenen Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl ist nun eine schnelle Neuregelung erforderlich, die die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigt.

Aufgrund der hohen demokratischen Bedeutung des Wahlrechts als Säule der repräsentativen Demokratie in Deutschland würde ich mich darüber freuen, wenn die Opposition nunmehr ihre Blockadehaltung aufgeben würde und konstruktiv zusammen mit den Regierungskoalitionen an einer Lösung arbeiten würde. Klar ist aber auch, dass es einen Königsweg bei der Beseitigung des negativen Stimmgewichts nicht geben wird."

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale Koalition im vergangenen November zur Beseitigung des negativen Stimmengewichts teilweise verfassungswidrig war, da der Effekt des negativen Stimmengewichts nicht vollständig beseitigt worden ist.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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