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AOK-Bundesverband zur Krankenhausreform: Einfach mal anfangen

Berlin (ots)

Angesichts der aktuellen Anhörung zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) hat der Interims-Vorstand des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch davor gewarnt, die Qualitätsziele der Reform auf die lange Bank zu schieben. "Man hat die Zeiträume für die Umsetzung der Qualitätsvorgaben im Gesetz schon einmal verlängert. Eine weitere Slow-Motion verträgt dieses Gesetz nicht, sonst bleibt die Qualitätsorientierung im stationären Bereich weiterhin Utopie."

Endlich gebe es eine echte Chance, die deutsche Krankenhauslandschaft grundlegend zu modernisieren. Diese dürfe jetzt nicht dadurch vertan werden, dass auf die Verhinderungsargumente der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eingegangen wird. Litsch: "Wenn man wirklich etwas für Patienten tun will, dann macht man gute Behandlungsqualität von Krankenhäusern für Patienten öffentlich zugänglich." Dafür brauche man das Rad nicht neu zu erfinden. Für planbare Operationen an Hüfte, Knie oder Herzen gebe es längst bewährte und wissenschaftlich basierte Messinstrumente. "Diese Instrumente sind auf breiter Front sofort einsetzbar. Fangen wir doch einfach mal mit dem an, was schon funktioniert, statt mit Leidenschaft darüber zu lamentieren, was alles nicht geht."

Die DKG behauptet kontinuierlich, Qualität in Krankenhäusern sei nicht verlässlich messbar. Dabei bezieht sie sich auf eine US-Studie, die die Umstände in einem Krankenhaus insgesamt misst, aber nicht das, was künftig Grundlage von Qualitätsvorgaben in deutschen Krankenhäusern werden soll, nämlich den Erfolg einer Behandlungsmethode bei ausgewählten Indikationen. Das Verfahren "Qualitätssicherung mit Routinedaten" (QSR) macht die Messung von Behandlungsqualität in Krankenhäusern seit über zehn Jahren möglich. Entwickelt wurde QSR vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Helios-Kliniken und dem Forschungs- und Entwicklungsinstitut für das Sozial- und Gesundheitswesen Sachsen-Anhalt (FEISA).

Litsch: "Das Krankenhausstrukturgesetz heißt so, weil es den Strukturumbau der Krankenhauslandschaft mit eindeutiger Qualitätsorientierung einleiten soll. Gegen dieses Ziel läuft die Krankenhaus-Lobby nun bei Politik und in der Öffentlichkeit Sturm. Dabei ist von einem Spargesetz die Rede. Dass aber Milliarden Mehrausgaben geplant sind, wird wissentlich verschwiegen. Es wird noch mehr Geld gefordert, ohne dass eine Gegenleistung erkennbar ist. Das Ziel ist klar, die Aufweichung des Gesetzes an entscheidenden Stellen. Wir fordern die Politik auf, den Qualitätskern des Krankenhaus-Strukturgesetzes zu bewahren; denn sonst hat es seinen Namen nicht verdient und muss in Krankenhaus-Konservierungsgesetz umbenannt werden."

In diesem Zusammenhang stellte Martin Litsch auch die Behauptung in Frage, dass die Mehrzahl der Krankenhäuser rote Zahlen schreibe: "Wenn dem wirklich so wäre, müssten jedes Jahr viel mehr Krankenhäuser pleitegehen." Dagegen zeige zum Beispiel der aktuelle Branchendienst der Sparkassen, dass das Insolvenzrisiko der deutschen Krankenhäuser bei 0,4 Prozent liege, also nahezu gegen Null gehe.

Pressekontakt:

Ihr Kontakt zur Pressestelle:
Kai Behrens
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

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