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Rechtsgutachten bestätigt Einkaufsgemeinschaft Lyoness

Wien (ots)

Das aktuelle Rechtsgutachten einer Kapitalmarktrechtsexpertin der Wirtschaftsuniversität Wien bestätigt, dass die Lyoness AG im Zuge ihrer Werbekampagnen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat.

Nach drei anderslautenden zivilrechtlichen Entscheidungen in erster Instanz beauftragte das Unternehmen Lyoness Dr. Susanne Kalss, Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien und österreichische Kapitalmarktrechtsexpertin, den juristischen Sachverhalt erneut zu prüfen. Kalss kommt zu dem Ergebnis, dass Lyoness weder im Rahmen der Werbekampagnen 2008 bis 2010 noch in Bezug auf Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe (landläufig "Businesspakete" genannt) gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat bzw. verstößt.

Das Gutachten widerspricht somit der Position von Kläger-Anwalt Eric Breiteneder, der in einer Presseaussendung Ende März erneut von 220 Mandanten und einer "Klagswelle" gegen Lyoness gesprochen hatte. Tatsächlich kann der Anwalt lediglich auf zehn Klagen in den letzten zwei Jahren verweisen. Ein Fall wurde rechtskräftig und kostenpflichtig abgewiesen, drei Entscheidungen fielen in erster Instanz für seine Mandanten. Sechs weitere, laufende Verfahren sind "unterbrochen".

Zwtl.: Der Sachverhalt im Detail:

 - In der ersten, im Sommer 2011 eingebrachten Klage forderte
   Breiteneder Zahlungen von Lyoness an ein ehemaliges Mitglied.
   Trotz großer medialer Inszenierung wurde die Klage im Sommer 2012
   kostenpflichtig abgewiesen. Der Mandant verzichtete auf
   Rechtsmittel.
 - Drei weitere Klagen behandeln ausschließlich einen Aspekt des
   Kapitalmarktgesetzes im Zusammenhang mit der von Lyoness einmalig
   (2008 bis 2010) durchgeführten Werbekampagne. Ihnen wurde
   erstinstanzlich stattgegeben. Lyoness verzichtete  aus
   unternehmerischen Gründen auf Rechtsmittel und einigte sich
   finanziell mit den Klägern. Lyoness war weiterhin von einer
   korrekten Handlungsweise überzeugt und beauftragte Univ.-Prof.
   Dr. Susanne Kalss mit einem Rechtsgutachten.
 - Sechs zusätzliche, durch RA Breiteneder ungeachtet der
   Entwicklungen eingebrachte Klagen wurden aufgrund einer derzeit
   laufenden weiteren Gutachterphase von den Gerichten unterbrochen.

Zwtl.: Lyoness hält weiter fest:

 - Breiteneder konzentriert seine Rechtsberatertätigkeit seit Jahren
   auf ein systematisches Vorgehen gegen Lyoness. In einer
   augenscheinlich gezielten Mandanten-Akquise wurden  von ihm
   Sachverhalte öffentlich mehrmals unrichtig und unvollständig
   dargestellt.
 - So wird Lyoness auch in einer APA-Meldung vom 29. März 2013 mit
   einer Pauschalaussage zur Rückerstattung von Investments auf
   Kulanzbasis verfälscht zitiert. Das Statement ist nicht korrekt:
   Da Investitionen bei Lyoness nicht möglich sind, kann auch
   kein "Investment" rückerstattet werden. Sämtliche Zahlungen durch
   Mitglieder stellen Käufe bzw. Teil- und Anzahlungen von Käufen
   dar.

Für diese bietet Lyoness selbstverständlich die Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten. Darüber hinaus sichert Lyoness Mitgliedern, die sich direkt an das Unternehmen wenden, ein Bemühen um eine Kulanzlösung zu. Diese Einzelfallbetrachtungen werden entgegen Breiteneders anderslautender Aussage von Lyoness unverändert angewandt.

Rückfragehinweis:
   Mathias Vorbach
   Konzernsprecher
   Tel.: +43 (0)316 7077 - 675
   mailto:mathias.vorbach@lyoness.ag

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7120/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

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