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Spendenaffäre: AfD droht weitere Strafzahlung

Köln (ots)

Der AfD droht in der Spendenaffäre eine neuerliche Strafzahlung über 
396.000 Euro. Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher 
Zeitung hat die Bundestagsverwaltung ihr internes Prüfverfahren im 
Fall einer mutmaßlich illegalen Parteispende aus der Schweiz an den 
Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel abgeschlossen. Darüber 
hat die Behörde die Partei in einem Schreiben informiert. Demnach 
hält die Verwaltung die Zahlung für illegal und kündigt darin die 
beabsichtigte Strafzahlung an. Mit dem Schreiben bittet die 
Verwaltung die Partei letztmalig um Stellungnahme. Es handelt sich 
noch nicht um den formalen Bescheid.
  
Fast ein Jahr ist es her, dass Recherchen von WDR, NDR und 
Süddeutscher Zeitung enthüllt hatten, dass der AfD Kreisverband 
Bodensee eine mutmaßlich illegale Parteispende in Höhe von 132.000 
Euro von einer Züricher Pharmafirma erhalten hatte - in 18 Tranchen 
und aus dem Nicht-EU-Ausland, was verboten ist. Durch weitere 
Recherchen stellte sich heraus, dass der Firmenchef dieses Geld nur 
im Auftrag eines Dritten überwiesen haben wollte, eines persönlichen 
Bekannten. Später übersandte die Firma an die AfD eine Liste 
angeblicher Geldgeber, die sich nach Recherchen von WDR, NDR und SZ 
weitgehend als Strohleute entpuppten, die ihre Namen gegen eine 
finanzielle Entschädigung hergegeben hatten. Über diese Strohleute 
führte die Spur zu einem möglichen Geldgeber: zum Milliardär Henning 
Conle Senior, der in Zürich und in Großbritannien lebt. Diese 
offenbar fingierte Spenderliste wies personelle Überschneidungen zu 
weiteren, offenbar ebenso fingierten, Spenderlisten in zwei weiteren 
Finanzierungsfällen auf: Parteichef Jörg Meuthen und der heutige 
Europaabgeordnete Guido Reil hatten Wahlkampfhilfen der Schweizer 
Werbeagentur Goal AG erhalten. Jener ominösen Agentur, die für die 
AfD kostenlose und durch einen AfD-Unterstützerverein und deren 
anonyme Geldgeber finanzierte Wahlwerbung organisiert hatte - durch 
teure Plakatkampagnen und Gratiszeitungen. In diesen beiden Fällen 
hatte die Bundestagsverwaltung in den letzten Monaten bereits 
Strafbescheide an die Partei versandt - über rund  400.000 Euro 
insgesamt. Die Partei hat Rückstellungen in Höhe von etwa einer 
Million Euro für eventuelle Strafzahlungen veranschlagt und damit 
offenbar schon den Fall Bodensee berücksichtigt. Sie hat angekündigt,
gegen die Bescheide zu klagen.

Der AfD-Wahlkreis am Bodensee hatte das Geld im Sommer 2017, dem 
Sommer der Bundestagswahl, erhalten. Die bis zum Frühjahr des 
Wahljahres noch weitgehend unbekannte Weidel hatte überraschend 
gemeinsam mit Alexander Gauland im Frühjahr 2017 die 
Spitzenkandidatur übernommen. Kurz darauf begannen die Geldflüsse auf
das Konto des Kreisverbandes, in dem Weidel im Vorstand sitzt. Zudem 
trugen die Zuwendungen unter anderem den Verwendungszweck: "Wahlkampf
Alice Weidel Social Media" und wurden auf einem gesonderten Konto 
verwahrt. 

Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD nun den dreifachen 
Betrag dessen, was die Partei nach ihrer Rechtsauffassung zu Unrecht 
eingenommen hat, nämlich 396.000 Euro. Dass der Kreisverband Bodensee
das Geld ein gutes Dreivierteljahr später an die Schweizer Firma 
zurück überwiesen hatte, bleibt offenbar unberücksichtigt. Nach 
Ansicht der Bundestagsverwaltung wurde die Spende angenommen und viel
zu spät zurückgezahlt.  Die Bundestagsverwaltung war über den 
gesamten Vorgang nicht von der Partei unterrichtet worden, sie erfuhr
aus den Medien davon. Zu einer weiteren Spende aus den Niederlanden 
über 150.000 Euro von einer "Stichting Identiteit" soll die Partei 
gegenüber der Bundestagsverwaltung offenbar ebenso Stellung nehmen. 
Diese war Anfang 2018 auf demselben Konto des Kreisverbandes am 
Bodensee eingegangen und nach einer mehrmonatigen Prüfung an den 
Absender zurücküberwiesen worden. 

Ob und wann die AfD in beiden Fällen gegenüber der 
Bundestagsverwaltung Stellung nehmen wird, ist unklar. Eine Anfrage 
von WDR, NDR und SZ ließ die AfD unbeantwortet. Ein Sprecher von 
Alice Weidel bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte sich 
jedoch nicht zum Inhalt äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte 
die Recherchen auf Anfrage.

Auch die Staatsanwaltschaft Konstanz führt Ermittlungen gegen Weidel 
und weitere Kreisvorstände. Hierzu hat sie die Schweiz um Rechtshilfe
ersucht. Nach langem juristischem Streit wurde inzwischen der 
Firmenchef vernommen, der das Geld an die AfD überwiesen hatte, 
bestätigte dessen Anwalt WDR, NDR, SZ und der Schweizer Tamedia. 
Dabei war auch ein deutscher Ermittler. Der Inhalt der Vernehmungen 
wurde jedoch noch nicht an die deutschen Ermittlungsbehörden 
übergeben. Bei der Bundestagsverwaltung laufen weitere Prüfverfahren 
wegen der Verteilung für die Partei kostenloser Werbezeitungen, hier 
ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Pressekontakt:

WDR Kommunikation
wdrpressedesk@wdr.de
0221 220 7100

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