Meister: Erben können sich auf die Unionsfraktion verlassen - Der eingeschlagene Kurs wird gehalten
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit erbschaftsteuerlicher Normen mit dem Grundgesetz erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Der Gesetzgeber hat auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen weiten gesetzgeberischen Spielraum. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass verfassungsrechtlich erforderliche Korrekturen nicht für die Durchsetzung deutlich höherer Erbschaftsteuerbelastungen genutzt werden. Weder ideologische Ziele noch die Sanierung der Haushalte sind nach Einführung der Reichensteuer und der Erhöhung der Mehrwertsteuer ein Argument für weitere Steuererhöhungsdiskussionen. Für eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt und damit ausreichend Zeit eingeräumt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich durch das Urteil darin bestärkt, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen auch durch erbschaftsteuerliche Erleichterungen zu fördern. Erstens sieht der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge anders als bisher keine Erleichterungen bei der Bewertung, sondern den sukzessiven Abbau der Steuerschuld vor, so dass die geplante Regelung von dem Urteil nicht unmittelbar betroffen ist. Zweitens knüpft die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung an die Fortführung des Betriebes an und ist insoweit zielgerichtet. Das Hauptziel der großen Koalition, Arbeitslosigkeit abzubauen, kann daher mit der im Gesetzentwurf konzipierten Regelung konsequent weiter verfolgt werden. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2007 ist nicht ausgeschlossen.
Im Übrigen bedarf es einer genauen Analyse der Urteilsgründe, wie die Erbschaftsteuer verfassungsfest ausgestaltet werden kann.
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