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Stracke: Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld ist weiterhin notwendig

Berlin (ots)

Bundesarbeitsminister Heil riskiert erhebliche Arbeitsplatzverluste

Zum Plan der Bundesregierung für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

"Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit hat in der Corona-Pandemie maßgeblich zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zum Erhalt von vielen Arbeitsplätzen beigetragen. Die Regelungen laufen jedoch zum 31. März 2022 aus. Es ist richtig und sinnvoll, dass diese Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsfrist von 24 auf 28 Monate erweitert werden sollen.

Völlig unverständlich ist allerdings, dass der Bundesarbeitsminister die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einbeziehung der Zeitarbeit nicht verlängern will. Hier muss die links-gelbe Koalition dringend nachbessern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass viele Beschäftigte in den von der Pandemie besonders betroffenen Betrieben ihre Arbeitsplätze verlieren. Das ist unverantwortlich und wird von der Union nicht mitgetragen. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf eingebracht und fordern, diese Lücken bei der Kurzarbeit zu schließen.

Die finanziellen Reserven und die Liquidität der kurzarbeitenden Betriebe sind vielfach erschöpft. Das betrifft im besonderen Maße klein- und mittelständige Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, Gastgewerbes, Einzelhandels und der Veranstaltungswirtschaft. Auch wenn die jetzt vorgesehenen Öffnungen für diese Branchen Aussicht auf Verbesserungen bieten, werden die wirtschaftlichen Wirkungen erst deutlich zeitversetzt bei den betroffenen Betrieben ankommen. Deshalb ist die Fortsetzung der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. Juni 2022 zwingend notwendig. Die links-gelbe Koalition muss an diesem Punkt ihren Gesetzesentwurf anpassen. Die Kurzarbeit als Brücke zur Überwindung der Pandemie darf nicht kurz vor dem Zieleinlauf eingerissen werden.

Darüber hinaus sollen nach den Plänen der links-gelben Koalition Zeitarbeitskräfte keinen Zugang mehr zur Kurzarbeit erhalten. Das ist nicht tragbar. Die Beschäftigten in der Zeitarbeit sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Auch in der Zeitarbeitsbranche muss der Erhalt der Arbeitsplätze weiterhin Priorität haben.

Die Sachverständigenanhörung zum Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz hat die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion eindrucksvoll bestätigt. Sowohl die Vertreter aus der Wirtschaft, wie BDA, VBW, HDE und iGZ, als auch die Gewerkschaftsvertreter von DGB und NGG sehen die Notwendigkeit der Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen und die Einbeziehung der Zeitarbeit beim Kurzarbeitergeld. Andernfalls werden viele Unternehmen ihre Fachkräfte nicht mehr halten können und die Beschäftigten verlieren ihre Arbeit. Das ist keine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik.

Links-gelb muss jetzt dringend nachsteuern. Dazu hat die Koalition Gelegenheit, in dem sie einfach dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zustimmt."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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