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Meister: Bündnis 90/Die Grünen halten „Steuerehrlichkeitsgesetz“ nicht auf

Berlin (ots)

Zur heutigen öffentlichen Sachverständigenanhörung
zum Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Michael
Meister MdB:
Bündnis 90/Die Grünen laufen in der Steuerpolitik ihrem roten
Koalitionspartner hinterher. Dabei kommt es offensichtlich nicht
darauf an, ob er die richtige oder – wie so oft - die falsche
Richtung einschlägt. So auch beim Gesetzentwurf zur Förderung der
Steuerehrlichkeit: Kritische Stimmen in der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen äußerten die richtige Auffassung, eine Brücke in die
Steuerehrlichkeit müsse gleichzeitig mit einer Abgeltungssteuer
eingeführt werden. Gleichwohl haben sie einen Antrag der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, die Beratungen zum Gesetzentwurf zur Förderung
der Steuerehrlichkeit bis zur Vorlage eines einheitlichen
Besteuerungskonzepts für Kapitaleinkünfte auszusetzen, abgelehnt. In
der Sache werden hierfür keine Argumente vorgebracht. Richtige
Auffassungen werden offensichtlich aus parteitaktischen Gründen nicht
weiterverfolgt. Lieber geht man falsche Wege weiter.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich den Bau einer
Brücke in die Steuerehrlichkeit. Sie eröffnet die Möglichkeit, dass
bisher Steuerunehrliche zumindest einen kleinen Beitrag zur
Finanzierung der Staatsaufgaben und das legal gewordene Geld wieder
investieren können. Das kann mit noch so intensiven
Strafverfolgungsmethoden kaum erreicht werden.
Die Brücke in die Steuerehrlichkeit ist aber nur sinnvoll, wenn
zugleich die Ursachen, die zur Steuerunehrlichkeit führen, beseitigt
werden und das Vertrauen in die Steuerpolitik gestärkt wird. Das ist
in der heutigen Anhörung der Sachverständigen mehr als deutlich
geworden. Der Gesetzgeber habe nur „einen Schuss frei und der müsse
sitzen“. Deswegen bedürfe der Gesetzentwurf der Bundesregierung
zahlreicher Ergänzungen. Der Steuerpflichtige müsse griffweise
abschätzen können, wie hoch die Steuerschuld sein werde. Das
Verwaltungsverfahren müsse deutlich vereinfacht werden. Außerdem
müsse der Steuerpflichtige wissen, was in Zukunft auf ihn zukommt.
Der vorliegende Gesetzentwurf werde daher die in ihn gesetzten
Erwartungen in keiner Weise erfüllen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Vorlage eines
Gesamtkonzepts für die maßvolle Besteuerung der Kapitaleinkünfte
sowie die Beendigung der Diskussionen um höhere Erbschaftssteuern,
die Wiederbelebung der Vermögensteuer oder die Einbeziehung der
Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage für
Sozialversicherungsbeiträge.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email:fraktion@cducsu.de

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