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Bosbach/Röttgen/Koschyk: Effiziente Verbrechensbekämpfung durch DNA-Analyse

Berlin (ots)

Anlässlich einer Expertenanhörung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu kriminalistischen,
naturwissenschaftlichen und rechtlichen Aspekten der verstärkten
Nutzung der DNA-Analyse erklären der stellvertretende Vorsitzende,
Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert
Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Wie die erfolgreiche Aufklärung schwerster Verbrechen immer wieder
zeigt, ist die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und
unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von
Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter.
Dennoch wird dieses Instrument zum Schutze der Bevölkerung nicht
in dem Maße genutzt wie dies Praktiker aus Polizei und Justiz fordern
und wie dies technisch möglich wäre. Ein Grund dafür ist die Angst
vor dem Missbrauch einer Untersuchungsmethode, deren Technik sich dem
Nicht-Fachmann nicht ohne weiteres erschließt, und vor deren – meist
überschätzter - Aussagekraft über Person und Aussehen des
mutmaßlichen Täters.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt zwar die Sorgen in der
Bevölkerung vor einem theoretisch möglichen Missbrauch ernst, hält es
aber dennoch für unerlässlich, die Möglichkeiten, die die DNA-
Analyse bietet, besser als bislang auszuschöpfen. Deswegen hat sie am
gestrigen Tage eine Expertenanhörung durchgeführt, die Fachleuten aus
der Richterschaft (Klaus Weber, Präsident des Landgerichts
Traunstein), dem Kreis der Polizei (KHK Rüdiger Thust, Bund deutscher
Kriminalbeamter), der Naturwissenschaft (Dipl.-Biologin Dr. Katja
Anslinger, Universität München), der Rechtswissenschaft (Priv. Doz.
Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Bonn), dem Datenschutz (Dr.
Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz) und der
Anwaltschaft (RA Georg Prasser, Mitglied des Strafrechtsausschusses
des DAV) Gelegenheit gegeben hat, Chancen und Grenzen der DNA-Analyse
aus ihrer Sicht darzustellen.
Nach einhelliger Meinung der Experten ist die DNA-Analyse ein
hervorragendes und in der Praxis vielfach bewährtes Instrument zur
Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen. Ihre Anwendung kann und
muss daher - unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen
- ausgeweitet werden.
Wie jede andere Technik birgt auch die DNA-Analyse eine
Missbrauchsgefahr in sich. Diese Gefahr ist durch die Ausgestaltung
der DNA-Analyse - bis hin zu einer Strafbewehrung des Missbrauchs -
beherrschbar.
Streng zu unterscheiden ist zwischen dem codierenden und dem
nicht- codierenden Teil der DNA sowie dem DNA-Identifizierungsmuster.
Letzteres lässt ausschließlich den Rückschluss zu, ob das
aufgefundene Spurenmaterial vom Täter stammt oder nicht. Das DNA-
Identifizierungsmuster dient also wie der konventionelle
Fingerabdruck alleine der Identifizierung; Rückschlüsse auf
Persönlichkeitsmerkmale, Eigenschaften, Aussehen etc. des Täters sind
nicht möglich. Es gibt daher keinen Grund, die Ermittlung und
Speicherung dieses Musters nicht – wie den Fingerabdruck - zum
selbstverständlichen und regulären Bestandteil der
erkennungsdienstlichen Behandlung eines mutmaßlichen Täters zu
machen.
Über die Durchführung einer DNA-Analyse von am Tatort eines
Verbrechens aufgefundenen Spuren eines noch unbekannten Täters muss
nach geltender Rechtslage ein Richter entscheiden, obwohl überhaupt
keine Person bekannt ist, in deren Persönlichkeitsrecht diese
Untersuchung eingreifen könnte. Diese Verfahrensweise ist ein völlig
unnötiger bürokratischer Aufwand und daher überflüssig. Die Dauer
dieses Entscheidungsprozesses behindert in vielen Fällen eine
schnelle Aufklärung und damit auch eine Verhinderung künftiger
schwerster Verbrechen.
Die Begehung kleinerer Straftaten ist oft der Einstieg in eine
Täterkarriere, an deren Ende schwerste Verbrechen stehen. Auch bei
dieser Einstiegskriminalität muss die Anwendung der DNA-Analyse
ausgeweitet werden. Hier kann sie auch in ihrer präventiven Funktion
im Hinblick auf den einzelnen Täter zur Geltung kommen.
Eine effiziente Nutzung des genetischen Fingerabdrucks ist für
einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten
unerlässlich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb:
•das DNA-Identifizierungsmuster als regulären Bestandteil der
erkennungsdienstlichen Behandlung,
•den Verzicht auf den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von
anonymem Spurenmaterial,
•DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, insbesondere für alle
Straftaten mit sexuellem Hintergrund und
•eine ausdrückliche Strafandrohung für einen möglichen Missbrauch
von DNA-Proben.
Wie die Ablehnung des zu Beginn dieser Legislaturperiode im
Bundestag eingebrachten Unionsvorschlags, DNA-Analyse auch bei
Einstiegskriminalität mit sexuellem Hintergrund zuzulassen, durch die
Koalition gezeigt hat, beschränkt sich Rot-Grün auch in diesem
Politikfeld auf bloße Ankündigungen und die Blockade der Initiativen
von Unionsseite. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Folge der
gestrigen Anhörung in Kürze ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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