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Winkelmeier-Becker: Entwurf des Ministeriums zur Musterfeststellungsklage erneut mangelhaft

Berlin (ots)

Eckpunkte der Union für eine Musterfeststellungsklage liegen bereits seit 2016 vor

Das Bundesjustizministerium hat der Unionsfraktion am gestrigen Montag vorgeworfen, eine Musterfeststellungsklage zu blockieren. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Bundesjustizminister Maas verdreht in der Diskussion um die Einführung von Musterfeststellungsklagen für Verbraucher die Tatsachen. Der Minister hat schon vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich völlig unzulänglich ist. Diesem Entwurf entspricht der von ihm am Freitag veröffentlichte sogenannte Diskussionsentwurf, der aber für Verbraucher auch in Fällen wie der Dieselaffäre keine Rechtssicherheit bringen würde. Dies haben wir dem Minister immer wieder gesagt, ohne dass er Taten folgen ließ. Minister Maas legt lediglich wieder einmal Aktionismus an den Tag.

Die Entwürfe seines Hauses sehen vor, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern. Entsprechende Klagen könnten gar nicht erhoben werden.

Eine Musterfeststellungsklage kann Geld, Zeit und Nerven für alle Beteiligten sparen. Darum hat die Unions-Bundestagsfraktion bereits im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert. Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen.

Die Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Entwurf des Justizministers im Einzelnen:

   - Aus unserer Sicht muss die Gefahr ausgeschlossen sein, dass 
     ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem 
     EU-Ausland, die als "Strohmänner" fungieren, bei uns klagen 
     können. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass 
     bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht.
   - Der Maas-Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, wenn es zum 
     Vergleich der Geschädigten kommt. Daher ist zu befürchten, dass 
     verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche 
     einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern. 
     Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche 
     Gerichtsentscheidung fällt.
     Nach unserer Vorstellung ist eine schnelle gerichtliche Klärung
     für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich 
     für wenige. Wer im Klageverzeichnis eingetragen ist, dem 
     Vergleich aber nicht beitritt, muss deshalb den Prozess 
     fortsetzen können. Auch über ein Beschleunigungsgebot bei 
     Gericht wäre nachzudenken, wenn durch die Musterentscheidung 
     viele Ansprüche geklärt werden können.
   - Vorschläge aus dem Hause Maas vermitteln leider immer den 
     Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein - 
     auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, 
     dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen 
     können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.
   - Außerdem brauchen wir eine Lösung zur Durchsetzung von 
     Verbraucheransprüchen bei kleinen Streuschäden, bei denen kein 
     Verbraucherverband zur Klage bereit ist. Dabei geht es auch um 
     den "Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch", den unseriöse 
     Anbieter gezielt einkalkulieren. Dieses Problem ignoriert der 
     "Diskussionsentwurf" völlig.
   - Laut Entwurf geht der Minister selbst davon aus, dass ein 
     Musterverfahren erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes 
     möglich sein wird, weil in dieser Zeit zunächst das 
     Klageverzeichnis aufgebaut werden müsste. Es ist deshalb 
     unredlich so zu tun, als könnten mit dem vorliegenden 
     Gesetzentwurf Streitfragen in Zusammenhang mit Abgasproblemen 
     gelöst werden. Wenn der Minister das Projekt 
     Musterfeststellungsklage fördern will, sollte er bereits jetzt 
     mit den Vorbereitungen für ein Klageverzeichnis anfangen.

Es ist unredlich, wenn der Minister so tut, als hätten einzelne Betroffene ohne ein Musterfeststellungsverfahren keinen ausreichenden Rechtsschutz. Selbstverständlich besteht wie bisher die Möglichkeit zur individuellen Klage, die auch zum Beispiel von einem Verbraucherverband unterstützt werden kann. Bedürftige Kläger können bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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