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Vaatz/Steinbach: Gesetzentwurf für das Deutsche Institut für Menschenrechte steht

Berlin (ots)

Koalition einigt sich auf Inhalte und Zeitplan

In intensiven Verhandlungen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Inhalte eines Gesetzentwurfs für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) e.V. verständigt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:

"Wir begrüßen sehr, dass es nun eine gute und tragfähige gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte geben wird. In intensiven Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner, in die von unserer Seite auch die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der Berichterstatter Bernd Fabritius eingebunden waren, ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu erarbeiten.

Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes sind:

   - Es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass der eingetragene 
     Verein die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik 
     Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der
     Menschenrechte im In- und Ausland ist, solange das Deutsche 
     Institut für Menschenrechte e.V. die ihm gestellten Aufgaben 
     gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen wahrnimmt.
   - Neu ist, dass das Institut bei der Betrachtung der 
     Menschenrechtslage in Deutschland nun auch ausdrücklich die 
     Aufgabe hat, in geeigneten Fällen eine vergleichende Perspektive
     zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland einzunehmen.
   - Auf der Basis eines Finanzierungsgesetzes - analog zum Gesetz 
     für das Deutsche Rote Kreuz - ist es gelungen, den Vereinsstatus
     des DIMR zu erhalten.
   - Zukünftig wird das Institut nicht mehr aus den Haushalten von 
     vier verschiedenen Ministerien finanziert, sondern allein aus 
     dem Haushalt des Deutschen Bundestages. Damit wird die 
     Finanzierung transparenter.
   - Durch Vorgaben sowohl zum Kuratorium als auch zur 
     Mitgliederversammlung wird die Pluralität der Gremien gemäß den 
     Pariser Prinzipien gesichert. Die vielen Facetten der 
     Zivilgesellschaft werden besser widergespiegelt.
   - Zukünftig wird das DIMR dem Deutschen Bundestag jährlich einen 
     Bericht über seine Arbeit und die Menschenrechtsentwicklung in 
     Deutschland vorlegen, zu dem der Deutsche Bundestag dann 
     Stellung beziehen soll.
   - In den Aufgabenkatalog sind u.a. Analysen zu weiterwirkenden 
     menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen sowie von 
     Kriegs- und Nachkriegsgeschehen in Ergänzung der Arbeit 
     bestehender Institutionen aufgenommen worden.

Mit diesem Gesetz erhält das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. nunmehr die nach den Vorgaben der Pariser Prinzipien erforderliche gesetzliche Grundlage. Sein Mandat wird - wie eingefordert - klar festgelegt, seine Zuständigkeit und seine Zusammensetzung werden im Einzelnen beschrieben. Mit der heutigen Einigung ist sichergestellt, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig eingeleitet werden kann, um den A-Status im bevorstehenden Akkreditierungsverfahren zu sichern."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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