VDP - Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V.
PM: Tariftreuegesetz im Bundestag: Koalition wirft Pläne zum Bürokratieabbau über Bord
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Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Tariftreuegesetz warnt der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) vor Folgen des geplanten Tariftreuegesetzes. Dieses Gesetz soll zwar sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden, würde in seiner aktuellen Fassung jedoch die Ausbildung an Berufsfachschulen in systemrelevanten Berufen erheblich behindern und einen massiven bürokratischen Mehraufwand verursachen. Viele Berufsfachschulen – von Pflege- und Erziehungsberufen über therapeutische Ausbildungen bis hin zu pharmazeutisch-technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen – führen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungen mit Bundesmitteln durch und sichern so die Versorgung mit dringend benötigten Fachkräften vor Ort. Der VDP befürchtet, dass der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere diese beruflichen Bildungsgänge massiv ausbremsen wird.
Sinnlose Doppelprüfungen an Schulen unter Schulaufsicht
Private Berufsfachschulen stehen bereits heute unter staatlicher Schulaufsicht, die eine umfassende Kontrolle über Gehälter, Sozialabgaben und Arbeitsbedingungen gewährleistet. Eine zusätzliche Kontrolle im Rahmen des Tariftreuegesetzes würde lediglich redundante Doppelstrukturen schaffen – ohne jeden Mehrwert für die Beschäftigten. Dieses Prinzip einer „Aufsicht im Quadrat“ bedeutet einen bürokratischen Aufbau, der dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel des Bürokratieabbaus zuwiderläuft. „Wir brauchen keine Aufsicht über die Aufsicht – wir brauchen Vertrauen in bestehende Strukturen“, betont VDP-Vorstand Bernd Dietrich. „Solche Doppelprüfungen helfen niemandem und sollten den Rechnungshöfen überlassen bleiben. Sie schwächen die Schulen, die Fachkräfte für Pflege, Gesundheit und Erziehung ausbilden. Dieser unnötige Aufwand in Kombination mit Lehrkräfte- und Verwaltungspersonalmangel ist demotivierend und frustrierend.“
Der im Gesetzentwurf vorgesehene niedrige Schwellenwert würde vor allem kleine Bildungseinrichtungen in eine aufwendige Nachweispflicht zwingen. Gerade diese kleinen Träger sind jedoch für die flächendeckende Bildungsversorgung unverzichtbar. Auch dieser Punkt widerspricht den politischen Ankündigungen zum Bürokratieabbau auf allen Ebenen – von der EU über den Bund bis zu Ländern und Kommunen. Als ausreichend erachtet der VDP eine Anhebung der Schwelle auf 143.000 Euro, entsprechend den EU-Vorgaben für Liefer- und Dienstleistungen der oberen Bundesbehörden. Dadurch ließen sich unverhältnismäßige Belastungen vermeiden und verhindern, dass kleine Bildungsträger von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. „Wer Fachkräfte für Pflege, Therapie und Pädagogik ausbildet, darf nicht durch zusätzliche Vorgaben behindert werden, wenn diese Schulen bereits unter Auflagen der Schulaufsicht arbeiten“, so Dietrich.
Um faire Arbeitsbedingungen zu sichern – ohne für Bildungsangebote an Schulen in freier Trägerschaft doppelte Vorgaben zu schaffen - schlägt der VDP folgende Anpassungen vor:
- Präzise Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Gesetzes.
- Keine Anwendung des Gesetzes auf Einrichtungen unter staatlicher Schulaufsicht – alternativ Befreiung solcher Einrichtungen von Nachweispflichten.
- Vereinfachte Nachweisverfahren für kleinere Bildungsträger.
- Vermeidung von Doppelregulierung, wenn bereits Haus- oder allgemeinverbindliche Tarifverträge bestehen.
- Schutz der Tarifautonomie durch freiwillige statt erzwungene Tarifbindung.
„Das Tariftreuegesetz darf dort nicht greifen, wo Schulen bereits unter staatlicher Aufsicht stehen. Diese Einrichtungen erfüllen längst hohe Standards bei Arbeitsbedingungen und Transparenz. Bei der Gestaltung des Gesetzes muss sichergestellt werden, dass hier keine doppelten und hemmenden Vorgaben entstehen, die gute Ausbildung und Fachkräftesicherung behindern“, fasst VDP-Vizepräsident Steffen Kilian die VDP-Forderungen zusammen.
Mit besten Grüßen Jenny Knoop - Referentin -
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Bundesgeschäftsstelle Kronenstraße 3 10117 Berlin
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