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BDI warnt vor neuer Erbschaftsteuer-Diskussion

Berlin (ots)

Der Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH), das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu bitten, das geltende Erbschaft-
und Schenkungsteuerrecht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu
überprüfen, stellt nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie (BDI) keine Aufforderung zur Überarbeitung des geltenden
Rechtes dar. Der Gesetzgeber habe sich erst im vergangenen Jahr für
eine unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten ausgesprochen und
damit den klaren Willen zu einer unterschiedlichen Bewertung der
Vermögensarten zu erkennen gegeben, so der BDI. Für den von der
Erbschaftsteuer am stärksten betroffenen Mittelstand hätte allein die
Diskussion über die Erhöhung verheerende Folgen. So würden nach
Schätzungen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung allein in
diesem Jahr 18.000 Unternehmen, die vor einer Betriebsübergabe
stehen, von einer möglichen Neuregelung betroffen. Aus Sicht des
Mittelstandes sei vielmehr eine steuerliche Entlastung des
Betriebsvermögens erforderlich, um die anstehenden Betriebsübergaben
zu erleichtern.
Nach Auffassung des BDI würde sich eine mögliche nachteilige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht auf bereits
laufende erbschaftsteuerrechtliche Verfahren auswirken. Somit könne
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe abgewartet werden.
Für künftige Übertragungsfälle müsse jedoch die Gefahr einer
Verschärfung des Erbschaftsteuerrechtes abgewehrt werden. Das
Betriebsvermögen sei gegenüber liquiden Vermögenswerten benachteiligt
und rechtfertige aus diesem Grund schon die derzeitige Wertermittlung
und niedrigere Besteuerung. Die besondere gesellschaftspolitische
Bedeutung des Betriebsvermögens als Grundlage für die Schaffung von
Arbeitsplätzen müsse auch im Erbschaftsteuerrecht entsprechend
berücksichtigt werden.
Rückfragen:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Mitgliedsverband der UNICE
Postanschrift
11053 Berlin
Telekontakte
Tel.: (030) 2028-1450
Fax: (030) 2028-2450
Internet http://www.bdi-online.de
E-Mail  a.schultheiss@bdi-online.de

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