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VKU begrüßt geplante Fortführung steuerlicher Vorteile für kleine KWK-Anlagen

Berlin (ots)

"Als gute Nachricht für die kommunale
Stromerzeugung", bewertet Michael Wübbels, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU),
die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über den Entwurf des
Energiesteuergesetzes und die Änderungen des Stromsteuergesetzes.
Blockheizkraftwerke bis zu 2 MW elektrischer Leistung sollen auch
weiterhin von der Stromsteuer befreit werden. "Damit eröffnet die
Bundesregierung langfristige Perspektiven für kleine KWK-Anlagen, wie
sie vor allem von Stadtwerken gebaut und betrieben werden. Im
Interesse einer umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung
ist eine Förderung dieser Anlagen auch in Zukunft sinnvoll und
notwendig", erläuterte Michael Wübbels.
Positiv sei darüber hinaus aus Sicht des VKU, dass für große
KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 MW bislang
existierende steuertechnische Beschränkungen gestrichen werden.
Dadurch können diese Anlagen stromgeführt gefahren und so auch im
Sommer wie Kondensationskraftwerke für die Stromerzeugung eingesetzt
werden. Auf die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen - in
der Regel GuD-Kraftwerke - wirke sich dies günstig aus.
Für politisch vernünftig hält der VKU schließlich die
Entscheidung, Erdgas als Kraftstoff wie bisher bis zum 31.12.2020 zu
begünstigen. Damit könne langfristig in den notwendigen Ausbau des
Erdgas-Tankstellen-Netzes investiert werden. Für die Verbraucher
bleibe die Anschaffung umweltschonender Erdgasautos attraktiv.

Pressekontakt:

Rosemarie Folle
Fon: 030/203199-20 oder 0221/3770-205

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