Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung - Ausgangsbedingungen für mehr Chancengleichheit
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Ausgangsbedingungen für mehr Chancengleichheit
Kurz vor Inkraftreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter zum Schuljahr 2026/27 ist Deutschland von der flächendeckenden Zugänglichkeit von Ganztagsangeboten noch weit entfernt. Der soeben erschienene IAQ-Report der Universität Duisburg-Essen bündelt die Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs. Das Team um Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey hat darin außerdem die aktuelle Lage analysiert.
Der Ausbau der Ganztagsförderung an Grundschulen verfolgt ein politisch essentielles Ziel: die Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungssystem. Bereits 2021 wurde ein ab dem Schuljahr 2026/27 geltender Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung beschlossen. Damit verbunden ist das Ziel, allen Kindern im Rahmen des Ganztagsangebots zusätzliche Bildungs- und Förderangebote zu ermöglichen. Nicht zuletzt für Kinder, die in schwierigen Rahmenbedingungen aufwachsen, sollen sich so bessere Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ergeben. Dazu sind Konzepte erforderlich, die Lernen, Freizeit und individuelle Förderung verbinden. Ein Fokus sollte dabei auf sozialen Kompetenzen, Sprachförderung und kindgerechter Beteiligung liegen, so die Wissenschaftlerinnen der IAQ-Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe (BEST) unter der Leitung von Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey im aktuellen IAQ-Report. „Am besten lassen sich solche Angebote durch eine kommunal koordinierte Zusammenarbeit zwischen Schule und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe realisieren“, erläutert Stöbe-Blossey.
Bislang nehmen Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die mit Blick auf bessere Bildungschancen in besonderem Maße eine Förderung benötigen, unterdurchschnittlich oft an Ganztagsangeboten teil. Hier verweisen die Forscherinnen auf aktuelle Auswertungen der Kinderbetreuungsstudien (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die im Rahmen einer Studie für das Deutsche Institut für Sozialpolitikforschung (DIFIS)* durchgeführt wurden. Besonders benachteiligt sind demnach Kinder aus Familien, in denen die Eltern einen niedrigen Bildungsstand haben oder die Betreuungskosten nicht tragen können.
Fazit: „Die bildungs- und sozialpolitischen Potenziale der Ganztagsförderung können nur ausgeschöpft werden, wenn es Angebote gibt, die allen Kindern den Zugang zu einer kooperativen Förderung ermöglichen. Die Voraussetzung dafür ist eine finanzielle Förderung, die einen bedarfsdeckenden Ausbau ermöglicht und die sowohl soziale als auch kommunale Ungleichheiten berücksichtigt“, erläutert Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey.
Am Montag, 24.11.2025 diskutieren Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey und Iris Nieding im Rahmen der Onlineveranstaltung „IAQ debattiert“ u.a. mit Beteiligten aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und aus der kommunalen Praxis die Frage, wie eine kindorientierte und sozialräumlich verankerte Förderung an Ganztagsschulen in Kooperation zwischen Schule, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und kommunalen Akteuren gelingen kann – und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind.
* Neimanns, Erik und Antonella Faggin. 2025. Zugangshürden zu Betreuung im Kita- und Grundschulalter trotz Rechtsanspruch. DIFIS-Studie 2025-05. Duisburg, Bremen: Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung.
Weitere Informationen:
Sybille Stöbe-Blossey, Stella Glaser, Iris Nieding, Corin Wimmers, 2025: Ganztagsförderung an Grundschulen: Ein bildungs- und sozialpolitisches Konzept für mehr Chancengleichheit? Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation. IAQ-Report 2025-11.
Zur Veranstaltung „IAQ debattiert“
https://www.uni-due.de/iaq/iaqdebattiert-20251124.php
Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Leiterin der Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe (BEST), Institut Arbeit und Qualifikation, sybille.stoebe-blossey@uni-due.de
Redaktion: Katja Goepel, Pressereferentin IAQ, Tel. 0203/37 91836, katja.goepel@uni-due.de
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