Kolping warnt vor sozialem Kahlschlag beim Bürgergeld
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Kolping warnt vor sozialem Kahlschlag beim Bürgergeld
Kolping Deutschland fordert in der aktuellen Debatte zur Reform des Bürgergelds mehr Differenzierung und warnt vor pauschalen Verschärfungen. Der Verband kritisiert die geplante Rückkehr zum Vermittlungsvorrang und eine Ausweitung von Sanktionen – und mahnt, Kinder, Aufstockende und Langzeitarbeitslose stärker in den Blick zu nehmen.
Köln – 11.12.2025
In der Debatte um die Zukunft des Bürgergelds warnt Kolping Deutschland eindringlich vor einem sozialen Kahlschlag. Außerdem mahnt der Bundesvorstand zu Mäßigung und Differenzierung: Eine pauschale Kritik am System der Grundsicherung werde den vielfältigen Lebensrealitäten der Leistungsberechtigten nicht gerecht.
Besonders kritisch sieht Kolping die geplante Rückkehr zum Vermittlungsvorrang sowie Bestrebungen, die Sanktionspraxis zu verschärfen. „Eine einseitige Fokussierung auf schnelle Vermittlung widerspricht dem Ziel, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt kurzfristiger Platzierungen braucht es gezielte Qualifizierung und individuelle Förderung – insbesondere für Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt“, sagt Klaudia Rudersdorf, Bundesvorsitzende von Kolping Deutschland.
Der Verband weist darauf hin, dass unter den rund 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehenden etwa 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche sind, die keine Verantwortung für ihre Situation tragen. Zudem handelt es sich bei fast einer Million Leistungsbeziehenden um sogenannte Aufstocker*innen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Unterstützung angewiesen sind.
Gleichzeitig betont Kolping, dass berechtigte Kritik am bestehenden System nicht ausgeblendet werden dürfe. Die steigenden Ausgaben stellten Politik und Gesellschaft vor Herausforderungen, insbesondere für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen müssten bessere Konzepte entwickelt werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte seien grundsätzlich in der Pflicht, ihren Beitrag zur Arbeitsmarktintegration zu leisten. Pauschalisierungen lehnt der Verband jedoch ausdrücklich ab.
Mit Blick auf Forderungen nach vollständigen Leistungskürzungen erinnert Kolping an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das Kürzungen über 60 Prozent des Regelsatzes als unzumutbar eingestuft hat. Zudem verweist der Verband auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach der Anteil sogenannter Totalverweigerer mit weniger als 40.000 Personen lediglich 0,6 Prozent der Leistungsbeziehenden ausmache.
Kolping appelliert an Politik und Öffentlichkeit, die Debatte sachlich und differenziert zu führen. Ziel müsse es sein, soziale Sicherheit mit klaren Erwartungen an Mitwirkung zu verbinden und durch Qualifizierung sowie ein aufnahmebereites Arbeitsumfeld nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Dabei müsse das Wohl von Kindern stets im Mittelpunkt stehen.
Kolping Deutschland ist ein generationsübergreifender katholischer Sozialverband mit bundesweit rund 200.000 Mitgliedern, davon etwa 34.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die der Kolpingjugend angehören. In seinen Einrichtungen und Unternehmen sind rund 10.000 Mitarbeitende beschäftigt. Das Kolpingwerk ist Teil von Kolping International und von Kolping Europa.
Pressestelle
Kolping Deutschland Christoph Nösser, Pressesprecher St-Apern-Str. 32, 50667 Köln Tel. 0221-20701-110 E-Mail: christoph.noesser@kolping.de www.kolping.de