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Deutsches Institut für Menschenrechte

"Familiennachzug ist das Gegenteil von illegaler Migration"

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor einer erneuten Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Der aktuelle Gesetzentwurf, zu dem am Montag eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages stattfindet, verletzt das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Familie - und missachtet den Vertrauensschutz von Betroffenen, deren Visumverfahren bereits laufen.

"Familiennachzug ist das Gegenteil von illegaler, ungeordneter Migration", sagt Anna Suerhoff, Expertin für Asyl und Migration am Deutschen Institut für Menschenrechte. "Wer seinen engsten Angehörigen legal nachfolgen darf, wird nicht gezwungen, über gefährliche Fluchtrouten nach Deutschland zu kommen."

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung betrifft vor allem Menschen, die bereits jetzt seit mehreren Jahren von ihren Familienangehörigen getrennt sind und deren Trennung sich um mindestens zwei weitere Jahre verlängern würde. Ein Zusammenleben der Familie im Herkunftsland ist für subsidiär Schutzberechtigte auf unabsehbare Zeit aufgrund drohender schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen oder eines jahrelangen, andauernden Bürgerkriegs ausgeschlossen.

Kritisch sieht das Institut zudem, dass es keine Übergangsregelung gibt für Menschen, die bereits in einem laufenden Visumverfahren sind oder seit Monaten auf Terminwartelisten bei den Botschaften stehen. Für sie würde das Verfahren abgebrochen und für mindestens zwei Jahre auf Eis gelegt.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, wiegt die Trennung besonders schwer. Nach der UN-Kinderrechtskonvention müssen Behörden Anträge auf Familienzusammenführung mit Kindern vorrangig, human und beschleunigt behandeln. Anna Suerhoff: "Das Kindeswohl darf kein Kollateralschaden migrationspolitischer Symbolik sein."

Das häufig vorgebrachte Argument überlasteter Aufnahme- und Integrationssysteme aufgrund hoher Asylantragszahlen überzeugt aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht: Die Zahl der Asylanträge sei deutlich rückläufig, die aktuelle Lage nicht mit der Situation in den Jahren 2015 und 2016 vergleichbar. Zudem sei bereits die bestehende Rechtslage mit einem monatlichen Kontingent Ergebnis einer Abwägung zwischen Steuerung und dem Recht auf Familie.

Das Institut fordert daher, die geplante Regelung zu streichen oder zumindest humanitäre Ausnahmen konkret gesetzlich zu verankern und die Stichtagsregelung zu ändern. "Wer auf unabsehbare Zeit nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, sollte hier mit seiner Familie leben dürfen. Das ist ein menschenrechtliches Gebot - und zugleich die Voraussetzung für Sicherheit, Stabilität und langfristige Integration", betont Anna Suerhoff.

WEITERE INFORMATIONEN:

Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Berlin (Stellungnahme).

https://ots.de/HPDCWs

Pressekontakt:

Kristal Davidson, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original content of: Deutsches Institut für Menschenrechte, transmitted by news aktuell

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