Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
PM BEE begrüßt wichtige Fortschritte im neuen EnWG – mahnt jedoch Nachbesserungen beim Eigenverbrauch und Netzzugang an
BEE begrüßt wichtige Fortschritte im neuen EnWG – mahnt jedoch Nachbesserungen beim Eigenverbrauch und Netzzugang an
Berlin, 13. November 2025 : Heute Abend steht die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag zur Abstimmung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bewertet den Gesetzesentwurf in mehreren zentralen Punkten positiv, sieht jedoch in einzelnen Regelungen noch deutlichen Verbesserungsbedarf, um die Energiewende effizienter und tragfähig zu gestalten.
Der BEE begrüßt, dass die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ab 1 MW nach § 35 BauGB Teil der Beschlussvorlage ist. “Die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern ist ein längst überfälliger Schritt,” erklärt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des BEE. “Batteriespeicher sind das Rückgrat eines flexiblen Stromsystems. Sie ermöglichen es, fluktuierende erneuerbare Energien optimal zu integrieren und Netzengpässe zu vermeiden.”
Positiv bewertet der BEE auch die Einführung eines Schutzes des Eigenverbrauchs nach § 13a EnWG. Allerdings warnt der Verband vor Fehlsteuerungen: In dem aktuellen Entwurf wird nicht mehr am Netzverknüpfungspunkt abgeregelt. Stattdessen können Netzbetreiber Anlagen direkt abregeln, ohne nachweisen zu müssen, dass keine alternativen Möglichkeiten zur Steuerung gab. “Das widerspricht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und gefährdet die Akzeptanz bei Betreiberinnen und Betreibern dezentraler Anlagen”, so Heinen-Esser.
Die geplante gemeinsame Internetplattform für den Netzzugang (§ 20b EnWG) bewertet der BEE als wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Effizienz. Allerdings fordert der Verband eine verbindliche Umsetzungsfrist, gezielte Unterstützung für überlastete Netzbetreiber bei der Umsetzung sowie einheitliche technische Standards, die der Digitalisierung möglichst vorausgehen sollten.
Der BEE begrüßt zudem die vorgesehene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biomethananlagen. Eine dauerhafte Nachfolgeregelung fehlt jedoch weiterhin. “Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden,” betont Heinen-Esser.
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