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Novelle der Förderung erneuerbarer Energien belastet einige stromintensive Unternehmen erneut

Berlin (ots)

Die großen Stromverbraucher in Deutschland werden
durch die Novelle des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren
Energien (EEG) vom Sommer letzten Jahres teilweise erneut erheblich
belastet. Dies lässt eine erste Analyse der Bescheide zur sogenannten
Härtefallregelung vermuten, die den Unternehmen in diesen Tagen
zugestellt werden. Mit dieser Härtefallregelung sollten die
Mehrkosten der Förderung der erneuerbaren Energien für die
energieintensiven Unternehmen auf ein erträgliches Maß reduziert
werden. Diese Unternehmen stehen in einem harten internationalen
Wettbewerb und sind wegen der hohen Strompreise in Deutschland
ohnehin in einer schwierigen Kostensituation.
Mit der Novelle des EEG wirkt sich jetzt eine Regelung aus, für
die sich vor allem Bundesumweltminister Jürgen Trittin stark gemacht
hatte. Um die sinkende Akzeptanz der Förderung der erneuerbaren
Energien durch eine Subventionierung über den Strompreis nicht weiter
zu gefährden, hatte er darauf bestanden, die Entlastung der
Unternehmen zu begrenzen. Diese Begrenzung bedeutet jetzt für einige
Unternehmen Mehrkosten für den Strombezug in Höhe von mehreren
Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Härtefallregelung.
Nachdrücklich weist die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM)
Behauptungen des Bundesumweltministers zurück, fast 300 Unternehmen
seien durch die Novelle von der EEG-Umlage befreit worden. Zum einen
erhalten die von der Härtefallregelung erfassten Unternehmen
allenfalls eine Belastungsreduzierung und keine Befreiung. Zum
anderen werden gerade einige besonders stromintensive Unternehmen,
die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, stärker belastet als
zuvor. Dies ist für den Standort Deutschland und insbesondere auch
für den Arbeitsmarkt ein fatales Signal. Es steht zudem im
Widerspruch zu den aktuellen politischen Aussagen, dass jede weitere
Belastung für die stromintensive Industrie verhindert werden müsse.
Derzeit wird die Belastung für die Unternehmen in einem
undurchsichtigen Verfahren ermittelt. Die Höhe der Zusatzbelastung
für alle Verbraucher, die nicht unter die Härtefallregelung fallen,
ist unbekannt. Damit fehlt den Antragstellern die Grundlage, die
Bescheide zur Härtefallregelung nachzuvollziehen.
Angesichts der völlig inakzeptablen Mehrkosten für den Strombezug
fordern die energieintensiven Unternehmen, das EEG entsprechend
nachzubessern. Die Begrenzung des Härtefallvolumens muss aufgehoben
und ein nachvollziehbares Berechnungsverfahren geschaffen werden.

Pressekontakt:

WirtschaftsVereinigung Metalle
- Hauptstadtbüro -
Wallstr. 58
10179 Berlin
Tel. 030/72 62 07-100
Fax 030/72 62 07-198
E-mail: info@wvmetalle.de
www.wvmetalle.de

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