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Aufatmen im Handwerk: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digitalen Tachographen

Aufatmen im Handwerk: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digitalen Tachographen
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Berlin, 04.04.2019 - Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments für Ausnahmen von der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen für Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen. Damit konnten weitere Belastungen für das Bäckerhandwerk abgewendet werden.

In Brüssel ist ein Gesetzgebungsverfahren anhängig, in dem die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau und Nutzung digitaler Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen debattiert wurde. Die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in dem Verfahren wertet Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, als Erfolg: "Mit dem Beschluss konnten wir weitere Bürokratie und Belastungen fürs Bäckerhandwerk abwenden. Wir konnten erreichen, dass die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auf den grenzüberschreitenden Warentransport beschränkt ist." Von dieser Erweiterung sind vor allem Speditionen betroffen, das Bäckerhandwerk ist weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen. "Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer erreicht wurde, die auch für die Handwerksbäckereien gilt", so Schneider weiter. Die Regelungen müssen nun noch durch den Rat bestätigt werden.

Trotz der positiven Nachricht weist Schneider auf einen Wermutstropfen hin: "Das Problem, das die Handwerkerausnahme von Behörden in mehreren Bundesländern nach wie vor viel zu eng ausgelegt wird, wurde mit der vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderung nicht aus der Welt geschafft." Folge: Fahrer und Betriebe des Bäckerhandwerks fallen nach Auffassung der dortigen Behörden unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Schulungspflichten nach Fahrpersonalverordnung und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. "Wir fordern weiter eine Korrektur dieser viel zu engen Auslegung durch den Gesetzgeber. Bei Gesprächen in Brüssel mit Beamten der EU-Kommission wurde uns gesagt, dass diese enge Auslegung europarechtlich nicht geboten ist und empfohlen, in Berlin um Korrektur zu bitten. Diese könnte durch einen Anwendungserlass des Bundesverkehrsministeriums oder durch eine Klarstellung durch den Gesetzgeber erfolgen. Mit dieser Forderung haben wir uns bereits mehrfach an die Politik und die zuständigen Ministerien in Berlin gewandt und werden dies weiter tun."

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 11.347 Betrieben mit ca. 273.700 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten sowie Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider vertreten.

Pressekontakt:

Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer 
Tel: (030) 20 64 55-0
Meike Bennewitz, Pressereferentin 
Tel: (030) 20 64 55-56

E-Mail:  presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de
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